03.04.1918 р.-01.04.1919 р. Державний секретаріат військових справ Західно-Української Народної Республіки, м. Тернопіль
Анотація
Інструкції, накази військам про наділення землею козаків, що служили у військах. Списки особового складу штабів петлюрівських військ, тимчасові штати штаба і бригад. Листування інтендантських окружних військ про постачання продовольства та обмундирування. Заяви про приймання на роботу у військові установи та службові записки про зарахування на роботу.
Історична довідка
03.04.1918 р.-01.04.1919 р. Державний секретаріат військових справ Західно-Української Народної Республіки, м. Тернопіль
-2-
c/ Ausfuhrbewilligungen werden auf Grund nachfolgend genannter Be-
dingungen gegenseitig zugesichert und zwar:
Als Verkäufer für von der westukrainischen Volksrepublik zu lie-
fernde Rohöl und Mineralprodukte erscheint namens der westukrainischen
Regierung der General - Nafta - Kooisaristäf Drohobycz, zu welchem
die Deutschösterreichische Erzählstelle einen ständigen Vertreter für
die Abwicklung des Geschäftes 4 entsendet.
Für den Einkauf von Lebensmitteln erhält die deutschösterreichische
Regierung das Recht, durch ihre legitimierten Vertreter den Einkauf
im Rahmen des Punktes VI. in westukrainischen Hoheitsgebiete besor-
gen zu lassen.
Zur Wahrnehmung der Interessen der westukrainischen Regierung
wird beim deutschösterreichischen Warenverkehrsbureau ein ständiger
ukrainischer Vertreter bestellt,
Das ukrainische Wirtschaftsamt bei der ukrainischen Gesandtschaft
in Wien hat das Recht alle Artikel, deren Einkauf nicht durch dieses
Abkommen des deutschösterreichischen Warenverkehrsbureaus verbehal-
ten ist, selbst einzukaufen.
Diese Vertreter haben über die Verbindung aufrecht zu erhalten.
Bei der Inanspruchnahme der Ausfuhrbewilligungen wird hinsichtlich
der Raschheit der Erledigung und des Transportes in Betreff der Natur der
gegenseitig auszuführenden Waren von beiden Vertragsschliessenden
jeweils gebührend Rücksicht genommen werden.
d/ Dieser Vertrag tritt in Kraft nach genehmigung der beiden
Regierungen, deren Botifizierung spätestens bis 15 April 1919 jedem
der beiden Vertragsteile bekannt sein muss.
Eine weitere Voraussetzung für die Giltigkeit dieses Vertrages
ist, dass die Durchfuhrfrage bis spätestens 22 April l.J.festgestellt ist.
Die Lieferungen haben sofort spätestens innerhalb 10 Tagen nach
erfolgter Ratifizierung resp. nach erfolgter Regelung der Durchfuhrfrage
zu beginnen.
-3-
Die Abwicklung hat innerhalb 3 Monaten nach Bekanntgabe der Ratifizierung des Vertrages, beziehungsweise der Regelung der Durchfuhrfrage zu erfolgen, soferne keine anderen Bestimmungen bei den einzelnen Artikeln vorgesehen sind.
III. Beförderungsvorschriften.
a/ Bezüglich der Beförderungsvorschriften und der Transportmittelbestellung wird auf das Verkehrsübereinkommen /Beilage I/ verwiesen.
b/ Zur Sicherstellung der Transporte wird gegenseitig vereinbart, dass jeder der Vertragsschliessenden verpflichtet ist, für die Sendung bis zur Gebietsgrenze unter Beistellung ausreichender militärischer Begleitmannschaften zu garantieren.
c/ Desgleichen werden die Vertragsteile bemüht sein, bei den massgebenden Stellen für die Uebernahmepersonen /Begleitsmannschaften/ die erforderlichen Einreisebewilligungen rechtzeitig zu erwirken.
VI. Einkauf- und Ausfuhrbewilligungen.
a/ Die Regierung der westukrainischen Volksrepublik erklärt, dass für alle in diesen Uebereinkommen vorgesehenen Lebensmittel die Bewilligung zum Einkaufe bei einheimischen, zu diesen Geschäften speziell befugten Händler erteilt werden wird. Bezügl. Rohol und Mineralprodukte erscheint wie vorerwähnt das General - Hafta - Kommissariat in Drohobycz als Verkäufer.
Die westukrainische Volksrepublik bezw. eine von derselben für die Abwicklung dieser Geschäfte zu schaffende amtliche Stelle, verpflichtet sich über Ersuchen des deutschösterreichischen Warenverkehrsbüros bzw. der deutschösterreichischen Lebensmitteleinfuhrstelle Ausfuhrbewilligungen an die von diesen bezeichneten ukrainischen, zu Lebensmittelgeschäften befugten Kaufleute, zu erteilen und auszufolgen.
b/ Wenn ausserhalb dieses Vertrages eine Ausfuhrbewilligung von ukrainischer Seite für Rohöl und Mineralprodukte zur Lieferung nach Deutschosterreich erteilt wird, so ist dies der deutschösterreichischen Erdoelstelle auf direkten Wege unter Anführung des Adressaten und der Mengen mitzuteilen.
Diespositionsberichtig über Rohöl und Mineralprodukte für Lie-
WEBER-FLINKKOMMEN
zwischen der Direktion ungarischen Staatseisenbahn und der Direktion der westukrainischen Staats-eisenbahnen zwecks Regelung des wechselseitigen Eisenbahnverkehrs:
I.
B. Einstellung K.K. und Übergang vom Kesselwagen. Beförderung der
Kesselwagen.
Für die Einstellung der in den ungarischwestukrainischen Werkehr erfolg-
derlichen Kesselwagen wird ungarischerseits gesorgt werden:
Sowohl die leeren als auch die gefüllten Kesselwagen werden im Turschusver-
kehren und auf fixen Trasgen in geschlossenen Zügen mit Maschinen und Maßig
nen personal der ungarischen Staatseisenbahn bis und ab Drohobycz bzw.
Boryslaw befördert. Die ungarischen Staatseisenbahnen werden übedies aus eib
Verspannleitung ein bis zwei Maschinen in Stryj zur Verfügung stellen:
Die Frage betreffend die an die ungarischen Staatseisenbahn zu leistende
Entschädigung für die Selbstkosten der Zugbeförderung auf westukrainischem
Gebiet bleibt vorläufig offen und wird in einer speziellen Besprechung zwie-
schen der beiderseitigen Staats-eisenbahnen zu bereinigen sein.
Die Trassen und der sich ergebende Wagenbedarf werden zwischen den un-
garischen und westukrainischen Staatseisenbahnen später vereinbart werden.
Für die beigestellten Maschinen und für Sicherheit des Maschinenspro-
nals übernehmen die westukrainischen Staats-eisenbahnen die Haftung.
Die Modulitäten der Haftung werden später vereinbart.
II.
Anschlussverträge.
Die zwischen den ehemaligen K.K. Österr. Staatsbahnen einerseits und den
kön. ung. Staatseisenbahnen anderseits getroffenen Vereinbarungen vom 26.
Oktober 1887, betreffend die Abwicklung des Verkehrs in der Strecke ung.
Landesgrenze Lawoczne und die gemeinsame Benützung der Station Lawoczné
bleiben bis auf Weiteres in Kraft.
Bezüglich der Anschlussverträge von Sianki giltig vom 16 Februar 1903 und von Körtemezo giltig vom 17 Mai 1894 wird das Gleiche für den Fall vereinbart, als diese Übergänge aus Beförderung der Vertragsänderungen herangezogen werden können. Es haben nunmehr die nachstehenden Bestimmungen gelten:
III.
Eisenbahnbetriebsreglement.
Eisenbahn Gütertarif, Teil I. Abteilung A.
Als Grundlage der Frachtverträge gelten bis auf weiteres das Öskerr. und ung. Eisenbahnbetriebsreglement vom 1.Jänner 1910 sowie der ung.-öster. und bosn. herzeg. Eisenbahn Gütertarif, Teil I. Abteilung A vom i.Jänner 1910 in der Fassung vom 31 Oktober 1918 samt den bis zu heutigen Tag beiderseits lange- führten provisorischen Abänderungen.
Für diesen Vertragsverkehr werden nachstehende abweichende Bestimmungen a./ es werden nur solche Sendungen zur Beförderung angenommen, bei denen die seitens der betreffenden Regierung nahmhaft zu machenden Institute Aufgaben oder Empfänger sing. b/ Vertragsänderungen können mit Baarvorschuss oder Nachnahme nicht belastet werden. c/ Die Angabe des Interessenten an der Lieferung ist unzulässig. d/ Nachträgliche Verfügungen des Absenders werden nicht berücksichtigt.
IV.
Eisenbahn Gütertarif, Teil I. Abteilung B.
Auf die Vertragssendungen gelten bis auf weiteres die Bestimmungen des vom 1.Jänner 1918 gültigen ung.-öster. und bosn. herzeg. Eisenbahngütertarifen Teil I. Abteilung B in der Fassung vom 31 Oktober 1918, samt den in der Zwischenzeit seitens der westukrainischen Staatsseisenbahnen eingeführten Abänderungen lokalen Charakters betreffend das Ver- und Entladen von Wagenladungen und Wagenstandgeld nach Kesselwagen, sowie die Einhebung einer möglichen Umladegüter in Tarnopöl.
V.
Anzuwendende Tarife.
Für die Vertragssendungen werden direkte Tarife in Schnittform im
Rahmen einer Dienstanweisung erstellt werden.
Einrechnungsanteile bilden bis auf weiteres:
a/ Seitens der ungarischen Staatsseisenbahnen die jeweils gültigen Fracht-
sätze ihres Lokalgütertarifes;
b/ Seitens der westukrainischen Staatseisenbahnen jene Frachtsätze ihres
Lokalgütertarifen, die am 31 Oktober 1918 in Geltung waren; die seitens dessen
Staatseisenbahnen eingeführte 100%-ige Kriegssteuer findet auf die Vertrags-
sendungen keine Anwendung.
Im Falle als die ung. Staatseisenbahnen ihre zur Verfügung gestellten
Anteile des vom 1. September 1918 erhöhten Lokalgütertarifes erhöhen, haben
sie hiervon die westukrainischen Staatseisenbahnen drei Wochen vorher zu
verständigen, den westukrainischen Staatseisenbahnen steht dann das Recht zu,
ihre Einrechnungsanteile in demselben prozentuellen Masse zu erhöhen, wobei
als Grenze die Frachtsätze ihres jeweils gültigen Lokalgütertarifes zu
gelten haben.
VI-
Übereinkommen vom 1.Jänner 1913 betreffend
die gegenseitige Wagenbenützung.
Die Bestimmungen des Übereinkommens vom 1.Jänner 1913 betreffend die
gegenseitige Wagenbenützung im Bereich des Vereins deutschen Eisenbahnverwal-
tungen blieben bis auf weiteres in Kraft, mit den Abänderungen hinsichtlich
derselben zwischen den Vertretern der Eisenbahnen der vormaligen öster.ungar.
Monarchie einerseits und dem gewesenem k.u.k. Kriegsministeriums anderseits
betreffs Benützung, Entschädigung, uns der Wagen, sowie hinsichtlich des
Wagennaturausgleiches zwischen dem westukrainischen und ung. Staatseisenbah-
nen am 15 November 1918 und zwar wurde vereinbart den Austausch der Wagen
in Lwowczne binnen 5 Tagen zu bewerkstelligen getroffen werden.
VII.
Transportübereinkommen.
Die Bestimmungen des Transportübereinkommens vom 1. Juli 1914 finden
bis auf weiteres in all jenen Relationen Anwendungen, deren Eisenbahn-
betriebsreglement in Kraft bleibt.
VIII.
Abrechnung und Abfertigung der Vertragssendungen
Die Frachtgebühren der Vertragssendungen sind im Nachbarverkehr in beiden Richtungen bis zur Landesgrenze zu frankieren, ab Landesgrenze zu überweisen.
Vertragssendungen sind im Nachbarverkehr direkt zu kartieren. Unterwegs erwachsene Nebengebühren sind der Station Lawoczne/even- tuell Sianki und Körösmezo/ zuzukartieren und durch die dortige Stations- kasse bar einzulösen.
Die Abrechnung der Vertragssendungen im Nachbarverkehr erfolgt durch das Zentralabrechnungsbüro in Szeged. Diesen Vereinbarung gemäss bleiben nachstehende Instruktionen bis auf weiteres in Kraft:
a/ Gemeinsame Bestimmungen für die Gebührenabrechnung aus den direk- ten Verkehren zwischen den ung.Öster. und bosn.herzeg.Eisenbahnverwaltungen vom 1.Juli 1914
b/ Gemeinsame Bestimmungen der ung.Österr. und bosn.herzeg. Eisenbahn für die Manipulation von Gepäck und Gütersendungen vom 1.Juli 1914.
c/ Die aus der Beförderung der Vertragssendungen im Nachbarverkehr er- wachsenen Rückvergütungs - und Schadensersatzansprüche werden auf Grundlage der diesbezüglich am 31. Oktober 1918 in Geltung gestandenen Vorschriften erledigt.
c/ Gemeinsame Bestimmungen der ung.Österr. und bosn.herzeg. Eisenbahn- nen für die Verrechnung von Personen - Gepäck - und Gütersendungen vom 1. Juli 1914.
Demgemäss bleiben daher die Bestimmungen des Übereinkommens zwischen den ung.Österr. und bosn.herzeg. Eisenbahnverwaltungen über die Behandlung der Frachterstattung und Refektionsansprüche vom 1. Mai 1908 rücksichtlich des Nachbarverkehrs der Vertragssendungen bis auf weiteres in Kraft.
IX.
Personen- und Gepäckverkehr
Fahrkarten werden nur bis und ab Lawoczne/bzw.Siankiund Körösmezo/ ausgegeben.
1. WARENVERKEHR.
Die Regierung der ungarischen Volksrepublik verpflichtet sich der westukrainischen Regierung 50 (achtzig Waggon Saatgut /Gerste/ in ge- sunder zeitgemässer Ware der Fechung 1918 zu Lieferung und für die in der Anlage I. aufgezählten Ware die Ausfuhrbewilligung auf Antrag der westukrainischen Regierung zu erteilen.
Die Lieferung des Saatgutes beginnt binnen einer Woche von der Ratifi- kation dieses Abkommens gerechnet und soll spätestens bis Ende März l. J. beendet werden.
Für die in der Anlage I. aufgezählten Waren erfolgt die Erteilung der Ausfuhrbewilligung über Antrag der westukrainischen Regierung spätestens binnen zwei Wochen.
Die Übernahme der Waren durch die Beauftragten der Westukraine ge- schieht in Budapest u.zw. nach plombierten Mustern oder aber nach den für die einzelnen Artikel festgesetzten Qualitäten.
Die durch die Übernahmekommission plombierten Eisenbahnwagen können durch ukrainisches Personal begleitet werden.
Die Regierung der ungarischen Volksrepublik übernimmt die Veran- twortung, die Bewachung und die Sicherung für diese Transporte bis zur Landesgrenze.
Die Gegenleistung für das von der Regierung der ungarischen Volks- republik zu liefernde Saatgetreide und für die in Anlage I. aufgezählten und aus Ungarn zu beziehende Artikel verpflichtet sich die westukraini- sche Regierung die im der Anlage II. aufgezählten Artikel zu liefern und für dieselben die Ausfuhrbewilligung zu erteilen.
Die Abteilung beginnt binnen einer Woche von der Ratifikation dieses Abkommens gerechnet. Betreffs der Abteilung des Rohöles und der Rohöl- produkte gelten im Allgemeinen die im Vertrage vom 24 Dezember 1918 ent- haltenen Bedingungen mit der Ergänzung, dass die westukrainische Regierung bis Ende März wenigstens 500 (fünfhundert) Waggon Rohöl oder Rohöl- produkte im Boryslaw bzw. Drohobycz zu übergeben hat. Über die kommer- zielle Abwicklung der Öllieferungen soll zwischen den beiderseitigen Interessenten eine besondere Abmachung getroffen werden.
Die westukrainische Regierung übernimmt die Verantwortung, die Bewachung und die Sicherung für die in der Anlage II. aufgezählten Waren bis zur Landesgrenze.
Die Uebernahme und Ablieferung sämmtlicher in Anlage I. und II. aufge- zählten Waren hat binnen drei Monate vom Tage der Ratifikation des Ueber- einkommens gerechnet tunlichst in drei gleichen Monatsraten zu erfolgen.
Die Abwickelung der Lieferung der ungarischen Waren erfolgt im Wege und unter Mitwirkung des ungarischen Warenverkehrsbureaus, welches auf Antrag der westukrainischen Regierung auch die notwendigen Ausfuhrbewilligungen zu erwirken hat, sowie auch die Kontrolle über die gegenseitigen Lieferungen führt.
Es steht der westukrainischen Regierung frei auch ihrerseits eine ähn- liche Kontrolle zu bestellen.
Die beiderseitig zu liefernden Waren sind frei von Ausfuhrzöllen.
Die Zahlungen haben beiderseits in Kronennoten der Oest.Ung.Bank zu erfolgen und zwar in der Weise, dass dem ung. Mineralölverbande gestattet wird, bis zur Höhe von 40 Millionen Kronen im Wege einer buchmässigen Ueber- weisung eines Guthabens bei einer westukrainischen Bank zu erwerben.
Die Ueberweisungen auf diesen Betrag haben entsprechend dem Zeitpunkte und der Höhe der auf Grund des Petroleumvertrages /Pkt.4/ zu entrichtenden Teilzahlungen zu erfolgen. Es wird einvernehmlich festgestellt, dass sowohl während der Abwickelung des Geschäftes als auch anlässlich der Endabrech- nung der V überwiesenen Summen, die Parität der in Ungarn bzw. in der Ukraine als Zahlungsmittel geltenden Kronen gesichert werden.
Der gleiche Vorgang ist für die Bezahlung der von der Ukraine aus Ungarn zu beziehenden Waren zu befolgen, auch wenn diese Waren in diesem Vertrage nicht genannt sind.
Gegenwärtiges Uebereinkommen tritt erst nach erfolgter Genehmigung durch die ungarische bzw. westukrainischer Regierung in Kraft.
Die ratifizierten Vertragsexemplare sind binnen 15 Tagen vom Datum dieses Ueberereinkommens gerechnet auszutauschen.
Das Übereinkommen hat Geltung für die Dauer von 3 Monaten vom Tage der Ratifikation gerechnet.
Budapest, am 8 März 1919.
Ernst Carami m.p.
Semen Wityr m.p.
Dr. Mirosław Zderkowskij
m.p.
Ing. Wladimir Dutka m.p.
Die Regierung der westukrainischen Volksrepublik nimmt das vorliegende Übereinkommen zur Kenntnis und bestätigt dasselbe im vollen Inhalte.
Stanislau, am 19 März 1919,
Präsident des Staatssekretariates Dr. Isidor H olubowycz m.p.
Bestimmungen über den Transit.
Im Prinzipie wird der gegenseitige freie Transit für die Dauer des Übereinkommens zugestanden. Mit Rücksicht jedoch darauf, dass die Gewährung des freien Transites mit gewissen Leistungen verbunden ist und in erster Linie von der Kohlenfrage abhängt, wird die Transitallangelegenheit erst dann in einem ergänzenden Übereinkommen endgültig geregelt werden. wenn seitens der westukrainischen Regierung hinsichtlich der Lösung der Kohlenfrage ein konkreter Vorschlag erfolgt ist.
Bis dahin wird vom Tage der Ratifizierung dieses Vertrages ungarischseits ein Transitverkehr von und nach der Westukraine von höchstens 400 Waggons monatlich in der Weise zugestanden, dass dafür von ukrainischer Seite für je 100 Waggon Transit, 15 Waggon Petroßumpfprodukte und zw. Benzin, und Gasöl gegen Bezahlung der Anlage II. vereinbarten Preise geliefert werden.
Ukrainischseits wird der Transitverkehr von oder nach Ungarn bestimmter Sendungen von ebenfalls 400 Waggons monatlich zugestanden, wobei ungarischerseits für die Traktion 4% der Transitware zum eigenen Kostenpreise abzugeben sind.
Der Transit der leer zuflöckrollenden Waggons ist durch hier genannten Kompensationen gedeckt.
Die Transitierenden Sendungen können wechselseitig von eigenen, das heisst durch Ungarn von ukrainischen, und durch die Westukraine von ungarischem Personal begleitet werden. Dasselbe hat die vorschriftsmässigen Gebühren zu zahlen.
Unter einen Waggon werden 10.000 Kg. verstanden
Anlage II.
2400 /Zweitausendvierhundert/ Waggon Rohöl a 60 /Sechzig/ Kronen
600 /Sechshundert/ Waggon Petroleum a 100 /Hundert/ "
750 /Siebenhundertfünfzig/ Waggon Benzin a 170 /Hundertsiebzig/ "
a 150 /Hunderfünfzig/ "
450 /Vierhundertfünfzig/ Waggon Gasöl a 125 /Hunderfünfund-
zwanzig/ "
60 /Sechzig/ Waggon Paraffin a 80 /Achtzig/ "
a 450 /Vierhundertfünf-"
zig/"
Ausfuhrbewilligung für 300 Waggon Baumaterial /Rundholz, Bretter u.s.w./
:et nemazibem
ANLAGE 1.
Landwirtschaftliche Maschinen und Geräte.
100 Stück Wirtschaftswagen 0001
1000 " Eeggen 3 00f
100 " GSpel " 000f
40000 " Sensen /Senserringe,Senwensteine,
Hammer, Dangel, Ambos/
10000 " Hareken " YII
1. Waggon Gemüsesamen:
Kraut,
Gurken,
Karafiol
Zwiebel,
Rote Rüben,
Petersilie,
Karotten.
Gartensemerein.
1. Waggon Kolonialwaren:
Mandeln, 008
Rosinen,
Feigen,
Johannisbrot, Gewürze,
1 Waggon Paprika,
1 Waggon Zwiebeln und Knoblauch,
3 Waggon schwed.Zündhölzer,
10 Waggon einf.Möbel.
2 Waggon Tafelglas.
1000 Stück Pflüge
100 " Putzmühlen
100 " Hückselma-
schinen
20000 " Sicheln,
1 Waggon Hülsenfrüchte,
1 Waggon Citronen u.Orangen
3 Waggon Papierwaren,einschliess-
lich Cigarettenpapier,Hülsen
40.000 Paar Bakanosens, (Lamina oder)
10 Waggon Schwefelkure in Kessel,
wagen,
3 Waggon Drahtseil:Wenn die Fir-
ma beweisen kann, dass die Ware
der Firma gehört hat und ange-
halten wurde./
30 Waggon Wein, Liquore u. Champagner
1 Waggon Glühlampen u. elektr.
Artikel,
1/2 Waggon Klingerit oder Granit
/Dichtungsmaterial/
1 Waggon Eiße Astnaol,
1 Waggon Oceanspindelosel,
1 Waggon Kanzleiuentsilien,
Die Lieferung der oben erwähnten Waren erfolgt durch die ungarisch -
ukrainische Exportvereinigung.
1 Waggon Galanteriewaren,
5 Waggon Emsilgeschier,
30 Waggon Bier,
Medikamenten:
I ZGAJKA
Hyparol Tabletten . 15 Kg.
Aechter pro narcosi 100 g. 1000 "
Adigan Lösung 150 g. 100 "
" " 1000 "
Hyperole pulvis 5 "
Adrenalin 30 g. 100
Chloroform pro narcosi 400 g 117 "
" " " 250 " 123 "
Liquor Kreseli sap 940 "
Chloroform pro narcosi 400 g 15 "
" " " 200 " 14 "
Acid acetylosalyc
" carbolicuseryst 250 "
" citricum 10 "
" diastylbarbitarium 2 "
" sulfosalicylicum 30 grm.
" salicyclicum 5 "
Amylum tritici pulv. 60 "
Aqua claur's cerasi 10 "
Coffein purum 500 grm.
Carbo animalis 10 "
Extr. filicis mästis 100 "
Folium vasculare aceti 50 "
" sib sed 10 "
" trifoli fibrin se 20 "
Farina limi placent. 1 "
Calomel vap. par. 750 grm.
Hydrargyrum salicylicum 5 "
Herb. hermaier glab. 50 "
Hyrargyrum exydatum flav.
Jodoform " 001
Isarol " 003
Natrium jodatum " a
Kreonsot e pice fagi " OS
Ol. anisi " of
Sublimat pastili a l. grm. " 03
" " 0.5 "
Sapo kalinus venalis " 001
Acid. earbolicum erud 25/30% .rq " 003
Strychnin nitriem II " 03
Samon lini in toto a.o
Hedargyrum biearberatum a mon.
Pir liquida " 001
Natr. biearbonicum " S
Formalin pastilli a 5/e drb. " 001
Hexal pulv. " 003
A/rthigon & com. " od
Chloroestyl " 03
Kalium suffoguajacolium " 001
Chinin sulfurieum " 008
Coffeinum citricum .sed OS
" natri. benzoim " 2 "
" salicylicum " 1 "
Herb. centauri " 003
Kalium jodatum " of
Lysol " a.
Ol. vaselini album " a
Ung. Zincum oxydatum " a
Cort Chinas .17 OI
Hydrargyum salicylicum .24 OS
Acid tartaric cryst " 1
Aster sulfurie 0.725 " 003
Ammonia pura liquida 0910 " of
Ammon bromat .X SI
Alumen crud pulv. " 100 "
250 grm.
vián oinodrōs muioisO
5 Kg.
qiosarq " "
2 " mutus cirulus "
10 " .Iqmies nolydosib .Iqmē
500 " ainslun sallimandae serofy
250 " adie eiganis anira?
10.000 drb. tanord mtilan
100 Fiol.
cirulus muiergali
485 Kg.
360 " murirulis mutiāl
.A Idat nineramq 2 riosovol
10 grm.
tanord miurilal
1 " qiq .dinen muelO
5 " esiranogas xibar
97 " vluq .Jel mqeb wliuē
100 " cirjen nimoedosf
50 doboz.
vluq .Jenev muliaT
5 " .caivimes .vali nilaev
100 Fl. ROE .anrbyd. vnu
200 " 703 "
20 " slanev Jabyxo monis
10520 grm.
sibiam .10
500 " 1.0 narevisa?
" 4.0 "
" 3.0 "
10 " 8.0 "
20 " 10.0 nioqrom .loē
iō x I " SO.O "
21 l/²/2 " O.O nieboe "
50 Kg. SO.O "
500 " mrolosyJ
5 " muinnes biaA
10 " nigtemo?
188 " ievre .cirjin Jngra
30 " .rolcoryd .drpomogā
20 " -qunōr orq cirulus muyab
Calcium carbonic natr.
" " præcip
" sulfuric ustum
Empl. diachylon simpl.
Flores champittlas vulgaris
Farina sinapis alba
Kalium bronat
Magnesium sulfurie
Natrium sulfuricum
Novocain Szprarenin Tabl A.
Natrium bromat
Oleum menth. pip
Radix saponariae conc.
Sulfur depur let. pulv.
Theobromin natric. salicyl
Talkum venet. pulv.
Vaselin flav. semivisc.
Ungv.hydarg. 30%
" " 50%
Zincum oxydat venale
Ol. maidis
Salversan 0.l
" 0.% "
" 0.5 " of
" 0.5 "
Sol. morphin 0.01
" " 0.02
" codein 0.a
" " 0.02
Lysoform
Acid tannicum
Domer gin
Argent nitric. cryst.
Apomorph. hydrochlor.
Baryum sulfurie pro Röntg-
50 Kg.
100 "
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5
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5 $
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10 Fl.
20 Kg.
1
500 grm.
10 "
Bolus alba 100 Kg.
Baeceae juniperi 5 "
Cocainum hydrochloric 250 grm.
Canphora raff 10 "
Digital Lösung a 15 ecm. 50 Fl.
Extra Balladonae spiss. 50 "
" opil sies 250 "
Impl. diachyl simp. 20 Kg.
Gummi arabic pulv. 5 "
Ferrum sulfuris pulv. 1 "
Extr. chine Nanine a 500 grä 20 Fl.
" malat feri 2 Kg.
Santil Knoll gross 100 Fl.
" " klein 100 "
Amon sulfoichthyolie 3 Kg.
Kalum hyprmanganic 20 "
Novocain Lösung 1/2 10 x 25 ecm.
Ol. terebentin rest 72 Kg.
Sal. termar. carolin artef. 100 "
Statin Patrolrn 500 "
Trinnal 500 gr.
Tinet. digitalis 2 "
Tamnigen 500 "
Vioform 1 "
Novocoin Supramenin Tabl. 100 Ph.
Noviform 2 Kg.
Ichtalbin Tabletten i80 Ph.
Iptannin pulv. 1 Kg.
Sol. morph.Eri a 0.0 20 sch.
" " " 0.02 20 "
" " " Hausmann a 0.015 10 "
" " " 0.015 5 "
In beiden Fällen a/ und b/ verbleibt der Zuschlag dem einhe-
benden Verwaltung.
Pakete aus Deutschosterreich die nach Z.2 a und 2 und Z.3 b/
voll frankiert sind, dürfen in der Westukraine mit keinerlei Perte belastet werden, ausgenommen den Fall der Nach- oder Zurücksendung.
4. a/ Pakete die innerhalb des Bestimmungslandes nachgesendet werden
werden wie Pakete des inneren Verkehrs des Bestimmungslandes
behandelt. Die Gebühren, mit denen solche Pakete in diesem Lande
belastet werden sind, werden bei der Zurücksendung in das Aufgabe-
gebiet nicht gestrichen.
b/ Bei der Zurücksendung eines Paketes in das Aufgabengebiet wegen
Aenderung des Aufenthaltsortes des Empfängers oder wegen Unbestellbarkeit
wird die Gewichts - und die Wertgebühr neu angerechnet.
c/ Bei der Nachsendung von Paketen des inneren Verkehrs in das
andere Gebiet sowie bei der Zurücksendung solcher Pakete in das ursprüngliche Gebiet werden jedesmal die Gewichts und Wertgebühren an-
gerechnet. Die Gebühren mit denen solche Pakete im inneren Verkehr
eines jeden Gebietes belastet worden sind, werden nicht gestrichen,
5. Zur Versendung der Pakete werden in den beiden Gebieten die für den
internationalen Verkehr bestimmten Postbegleitadressen benutzt.
6. Die Pakete werden in Kartenschlüssen ausgetauscht, die unmittel-
bar zwischen den beiden Gebieten gewechselt werden.Das Nahere über die
Kartierung und über die Abrechnung der Gebühren wird durch besondere
Ausführungsbestimmungen festgesetzt.
7. Der Austausch von Paketen bleibt verlaufig auf solche bis 5 kg
ohne Wertangabe oder mit einer Wertangabe von höchstens 600 K be-
schränkt. Die beiden Postverwaltungen werden sich über das Mass der Er-
weiterungen und über den Zeitpunkt verständigen, mit dem solche zuge-
lassen werden.
Artikel VII.
Postanweisungen.
i.a/ Die Postanweisungen unterliegen den Gebühren des Vereinspost-
anweisungsbereinkommens.
b/ Soweit die Postanweisungsgebühren im inländischen westukra ini.
schen Postverkehre höher sind, ist die wessukrainische Postverwaltung
berechtigt für die Postanweisungen aus der Westukraine nach Deutsch-
österreich diese höheren Gebühren vom Absender einzunehmen.
2-FürDie Abrechnungsfuber die Postanweisungsgebuhren gelten die Be-
stimmungen des Vereinspostanweisungsübereinkommens.
3. Die beiden Postverwaltungen verständigen sich über die Höhe des
zugelassenen Betrages und über den Zeitpunkt, wann der Postanweisungs-
verkehr eröffnet wird. Bei diesem Anlasse werden sie auch über die Art
des Ausgleiches der beiderseitigen Forderungen das nötige vereinbaren.
Artikel VIII.
Nachnahme und Postauftragsverkehr.
1. Für eine mit Nachnahme belastete Einschreibbriefsendung, für einen
solchen Wertbrief oder ein solches Paket wird vom Absender ausser den
nötigen Gebühren eine Verzeigegbühr von 10 h. eingehoben. Von eingezo-
genen Nachnahmebetrage wird die darauf entfallende Postanweisungsgebühr
abgezogen und Rest mittels frankierter Postanweisungen an die vom Absender
bezeichnete Adresse übermittelt.
Die Verzeigegbühr wird niemals zurückerstattet, ausgenommen den Fall de-
des Verlustes der Sendung.
2. Die Verzeigegbühr kommt der Verwaltung des Bestimmungslandes zu.
Das Nähere über die Abrechnung enthalten die Ausführungsbestimmungen.
3. Die beiden Postverwaltungen verständigen sich über die Höhe des
zugelassenen Nachnahmebetrages und über den Zeitpunkt, wann der Nachnahme-
verkehr eröffnet wird.
4- Der Postauftragsdienst wird verlaufig nicht eingeführt.
Artikel IX.
Eilzustellung.
1. Das Verlangen der Eilzustellung wird bei Paketen nicht zugelassen.
2. Die vom Absender zu entrichtende Eilzustellgebühr bei den ubrigen
zur Eilzustellung zugelassenen Sendungen beträgt 60 h. Soweit jedoch die
Eilzustellgebühr im inländischem westukrainischen Postverkehr berechtigt,
für die Sendungen aus ihrem Gebiete nach Deutschösterreich die höhere
Gebühr einzuziehen.
Die Sendungen aus Deutschösterreich nach der Westukraine, für die
volle Eilzustellgebühr von 60 h. entrichtet wurde und die innerhalb des
Pestertes zuzustellen sind, dürfen keine Ergänzungsgebühren zur voraus-
gezahlten Eilzustellgebühr eingehoben werden.
Artikel X.
Durchgangsverkehr.
1. Der Durchgang der Postsendungen von und nach Deutschösterreich
über die Westukraine sowie von und nach der Westukraine über Deutschöster-
reich gemäss den Bestimmungen der im Artikel I .211. angeführten Vertra-
ge und Übereinkommen ist gestattet.
2. Für Briefsendungen die aus dem Gebiete der einen Verwaltung nach
dritten Ländern befördert werden, verzichtet die Durchgangsverwaltung
auf die ihr nach dem Weltpostvertrage zukommenden Durchgangsgebühren.
3. Die Festsetzung der Durchgangsgebühren bliebt der Vereinbarung
vorbehalten-
Artikel XI.
Haftung.
1. Für die Haftung gelten die Bestimmungen der im Artikel I.Z.1. be-
zeichneten Verträge und Übereinkommen.
2. Die Entscheidigung für eine eingeschriebene Briefsendung wird mit
50 K festgesetzt. Der Höchstbetrag für ein ohne Wertangabe aufgegebenes
Paket bis 5 kg. betragt 25 K, für schwerere Pakete 5 K für jedes
Kilogramm des Gesamtgewichtes.
Artikel XII.
Breifmarken-
1. Zur Frankierung der Sendungen werden in Deutschösterreich die
Brief und Zeitungsmarken des ehemaligen österreichischen Staates mit
oder ohne Ueberdruck "Deutschösterreich" verwendet, in der Westukraine
die des ehemaligen österreichischen Staates und der ehemaligen k.u.k.
Feldpost mit oder ohne Ueberdruck.
Sobald neue Marken in Verkehr gesetzt werden, wird die Verwaltung die
sie ausgibt, die andere davon unter Beifügung von Mustern verständigen.
2. Antwortscheine werden nicht eingeführt.
Artikel XIII.
Pertofreiheit.
1. Ausser den Sendungen, die auf Grund der im Artikel I.Z.L. ange-
führten Verträge und Übereinkommen die Portefreiheit geniessen, wird nur noch der dienstliche Schriftwechsel zwischen den beiderseitigen Post - Telegraphen-Fernsprechbehörden und Dienststellen in Telegraphen und Fernsprechangelegenheiten portefrei befördert.
2. Bis zum Ende des Jahres 1919, bei früherem Erlöschen des Bank-privilegiums der Oesterreichisch-ungarischen Bank bis zum Erlöschen verbleibt dieser Bank die ihr durch Artikel 93 des Bankstatutes eingeräumte Portefreiheit.
Artikel XIV.
Sprachlicher Verkehr.
1. Zur Beschleunigung des Verkehres können die sämtlichen Postbe- hörden und Postdienststellen der beiden Verwaltungsgebiete in gegenseitigen Verkehr der deutschen Sprache bedienen.
2. Die Geld- und Paketkarten werden in der Richtung aus Deutschöster- reich mit deutsch-franzesischen, in der Richtung aus der Westukraine mit ukrainisch-franzesischen Verdruke versehen sein.
Die bestehenden Drucksorten können bis zu ihren Aufbrauche weiter verwendet werden.
Artikel XV.
Ausführungsbestimmungen.
Die zur Durchführung des Übereinkommens notwendigen Ausführungs- bestimmungen werden sofort zwischen den beiden Postverwaltungen vereinbart werden.
Artikel XVI.
Dieses Übereinkommen wird sobald als möglich durch die Regierungen genehmigt werden. Nach der Genehmigung tritt es sofort in Kraft und gilt bis zum Ablauf eines Monates nach erfolgter Kundgebung durch einen der beiden Teile.
Se geschehen in doppelter Ausfertigung und unterzeichnet.
Wien den 25 März 1919.
Für die Postverwaltung Für die Postverwaltung
Deutschösterreichs Westukraine
Hömeisel m.p. Alexander Piseckyj m.p.
Verlaufigen Uebereinkommen.
zur Regelung des Telegraphenverkehrs zwischen Deutschösterreich und
der Westukraine.
Die unterzeichneten Vertreter der Telegraphenverwaltungen
Deutschösterreichs und der Westukraine haben vorbehaltlich der
Genehmigung ihrer Regierungen die nachstehenden Vereinbarungen
getroffen.
Artikel I.
Im Telegraphenverkehr zwischen Deutschösterreich und der
Westukraine sollen die Verschriften des internationalen Telegra-
phenvertrages von St. Petersburg und des zugehörigen Dienstre-
glements gelten.
Artikel II.
Im wechselseitigen Telegraphenverkehre betragt die Endgebühr
sowohl in Deutschösterreich als auch in der Westukraine 5 centimes
für jedes Wort eines gewöhnlichen Telegrammes. Hiezu kommt die
ungarische Durchgangsgebühr, die nach den zwischen den Telegraphen-
verwaltungen der Westukraine und Ungarn getroffenen Abmachungen 4
centimes für das Wort ausmacht.
Die Wertgebühr betragt demnach 14 centimes.
Artikel III.
Die beiderseitigen Endgebühren werden für Pressetelegramme
um 50% ermässigt.
Artikel IV.
Die deutschösterreichische Durchgangsgebühr betragt im Verkehre
aus und nach der Westukraine 5 centimes, die westukrainische Durch-
gangsgebühr im Verkehre aus und nach Deutschösterreich 3 centime für
jedes Wort eines gewöhnlichen Telegrammes.
Je nach dem die deutschösterreichische oder die westukrainische
Verwaltung bei deisen Verkehre als Endverwaltung beteiligt ist, hat
sie dafür zu sorgen, dass die beteiligten ausländischen Verwaltungen
von der Höhe der deutschösterreichischen, ungarische und westukrani-
schen Gebührenstelle in Kenntnis gesetzt werden.
Wenn mangels einer solchen Verständigung die ausländische Verwaltung
nur die dem früheren staatsrechtlichen Verhältnissen entsprechende
geringere Vergütung leistet, sollen aus dieser zunächst die Durch-
gangsgebührenteile Deutschösterreichs oder der Westukraine und
Ungarn gedeckt werden und nur der allfällige Rest der Endverwal-
tung zukommen.
Artikel V.
Diese Übereinkommen wird sobald als möglich durch die Regie-
rungen genehmigt werden. Nach der Genehmigung tritt es sofort in
Kraft und gilt bis zum Ablaufe eines Monates nach der Kündigung
durch einen der beiden Teile.
So geschehen in doppelter Ausfertigung und unterzeichnet:
Wien am 25 März 1919.
Für die Telegraphenverwaltung Für die Telegraphenverwaltung
Deutschösterreichs der Westukraine
Hohenisel m.p. *Alexander Piseckyj m.p.*
Verlaufsiges Übereinkommen.
zur Regelung des Fernsprechverkehres zwischen Deutschösterreich
und der Westukraine.
Die unterzeichneten Vertretungen der Telegraphenverwaltungen
Deutschösterreichs und der Westukraine sind unter Verbehalt der Geneh-
migung ihrer Regierungen über folgende Bestimmungen übereingekommen:
Artikel I.
Soweit im Folgenden nichts anderes vereinbart ist, sollen im
Fernsprechverkehre zwischen Deutschösterreich und der Westukraine die
Bestimmungen des internationalen Telegraphenvertrages von St.Petersburg
und des zugehörigen Dienstreglements gelten.
Artikel II.
1. Im wechselseitigen Fernsprechverkehre zwischen Deutschösterreich
und der Westukraine setzt sich die Sprechgebühr zusammen aus den End-
gebühren der deutschösterreichischen und der westukrainischen Verwal-
tung und aus der Durchgangsgebühr der ungarischen Verwaltung.
2. Sowohl in Deutschösterreich, als auch in der Westukraine ist die
Endgebühr gleich der inländischen Sprechgebühr bis zum Punkte an dem
die gewöhnlich benützte Leitung die Grenze gegen Ungarn überschreiten.
3. Sie bleibt unverandert auch wenn die Gespräche ausnahmsweise
auf einem anderen Wege abgewickelt werden.
4. Die Endgebühr betragt derzeit sowohl in Deutschösterreich, als
als auch in der Westukraine für alle gewöhnliche Gesprächseinheit
von drei Minuten:
bis zu 50 Kilometer 1 K.
" " 100 " 1.50
" " 200 " 2.50
" " 300 " 4 Kreuzen.
6. Für die dringende Gespräche ist der dreifache Betrag zu ent-
richten.
Artikel III.
1. Ueber die beiderseitigen Endgebühren wird zwischen der deutschösterreichischen und der westukrainischen Verwaltung unmittelbar abgerechnet.
2. Die vierteljährigen Abrechnungen werden auf Grund der gegenseitigen monatlichen Aufstellungen von der deutschösterreichischen Verwaltung verfasst.
Artikel IV.
Die Verwaltung in deren Gebiet das Gespräch angemeldet wurde, vergütet der ungarischen Verwaltung die auf die entfallende Durchgangsgebühr.
Artikel V.
Verlauffig sind nur Staatsgespräche zugelassen.
Artikel VI.
Dieses Übereinkommen wird sobald als möglich durch die Regierungen genehmigt werden. Nach der Genehmigung tritt es sofort in Kraft und gilt bis zum Ablaufe eines Monates nach der Kundgebung durch einen der beiden Teilen.
So geschehen in doppelter Ausfertigung und unterzeichnet.
Wien, am 25 März 1919.
Für die Telegraphenverwaltung
Deutschösterreichs
Hohensel m.p.
Für die Telegraphenverwaltung
der Westukraine
Alexander Piseckyj mp.
4/ Für die deutschösterreichische Erdölstelle:
der leitende Direktor: Berthold Zwillinge
Eugen Koppstein m.p.
Aurel von Andies m.p.
Hernacsek m.p.
Zwillinger m.p.
Semen Wityk m.p.
Ing. Wołodymir Dutka m.p.
Verlaufsiges Übereinkommen.
zur Regelung des Telegraphenverkehrs zwischen Deutschösterreich und
der Westukraine.
Die unterzeichneten Vertreter der Telegraphenverwaltungen
Deutschösterreichs und der Westukraine haben verbehaltenlich der
Genehmigung ihrer Regierungen die nachstehenden Vereinbarungen
getroffen.
Artikel I.
Im Telegraphenverkehre zwischen Deutschösterreich und der
Westukraine sollen die Verschriften des internationalen Telegra-
phenvertrages von St. Petersburg und des zugehörigen Dienstre-
glements gelten.
Artikel II.
Im wechselseitigen Telegraphenverkehre beträgt die Endgebühr
sowohl in Deutschösterreich als auch in der Westukraine 5 centimes
für jedes Wort eines gewöhnlichen Telegrammes. Hierzu kommt die
ungarische Durchgangsgebühr, die nach den zwischen den Telegraphen-
verwaltungen der Westukraine und Ungarn getroffenen Abmachungen 4
centimes für das Wort ausmacht.
Die Wertgebühr beträgt demnach 14 centimes.
Artikel III.
Die beiderseitigen Endgebühren werden für Pressetelegramme
um 50% ermäßigt.
Artikel IV.
Die deutschösterreichische Durchgangsgebühr beträgt im Verkehre
aus und nach der Westukraine 5 centimes, die westukrainische Durch-
gangsgebühr im Verkehre aus und nach Deutschösterreich 3 centime für
jedes Wort eines gewöhnlichen Telegrammes.
Je nach dem die deutschösterreichische oder die westukrainische
Verwaltung bei diesen Verkehre als Endverwaltung beteiligt ist, hat
sie dafür zu sorgen, dass die beteiligten ausländischen Verwaltungen
von der Höhe der deutschösterreichischen, ungarischen und westukrani-
schen Gebührenstelle in Kenntnis gesetzt werden.
Wenn mangels einer solchen Verständigung die ausländische Verwaltung
nur die dem früheren staatsrechtlichen Verhältnissen entsprechende
geringere Vergütung leistet, sollen aus dieser zunächst die Durch-
gangsgebührenteile Deutschösterreichs oder der Westukraine und
Ungarn gedeckt werden und nur der allfällige Rest der Endverwal-
tung zukommen.
Artikel V.
Diese Übereinkommen wird sobald als möglich durch die Regie-
rungen genehmigt werden. Nach der Genehmigung tritt es sofort in
Kraft und gilt bis zum Ablaufe eines Monates nach der Kundgebung
durch einen der beiden Teils.
So geschahen in doppelter Ausfertigung und unterzeichnet:
Wien am 25 März 1919.
Für die Telegraphenverwaltung
Deutschösterreichs
H. Hohensell m.p.
Für die Telegraphenverwaltung
der Westukraine
Alexander Pisecky m.p.
Verlaufsiges Übereinkommen.
zur Regelung des Fernsprechverkehrs zwischen Deutschösterreich und der Westukraine.
Die unterzeichneten Vertretungen der Telegraphenverwaltungen Deutschösterreichs und der Westukraine sind unter Verbehalt der Genehmigung ihrer Regierungen über folgende Bestimmungen übereingekommen:
Artikel I.
Soweit im Folgenden nichts anderes vereinbart ist, sollen im Fernsprechverkehre zwischen Deutschösterreich und der Westukraine die Bestimmungen des internationalen Telegraphenvertrages von St.Petersburg und des zugehörigen Dienstreglements gelten.
Artikel II.
1. Im wechselseitigen Fernsprechverkehre zwischen Deutschösterreich und der Westukraine setzt sich die Sprechgebühr zusammen aus den Endgebühren der deutschösterreichischen und der westukrainischen Verwaltung und aus der Durchgangsgebühr der ungarischen Verwaltung.
2. Sowohl in Deutschösterreich, als auch in der Westukraine ist die Endgebühr gleich der inländischen Sprechgebühr bis zum Punkte an dem die gewöhnlich benutzte Leitung die Grenze gegen Ungarn überschreiten.
3. Sie bleibt unverandert auch wenn die Gespräche ausnahmsweise auf einem anderen Wege abgewickelt werden.
4. Die Endgebühr beträgt derzeit sowohl in Deutschösterreich, als als auch in der Westukraine für alle gewöhnliche Gesprächseinheit von drei Minuten:
bis zu 50 Kilometer 1 K.
" " 100 " 1.50
" " 200 " 2.50
" " 300 " 4 Kronen.
5. Für die dringende Gespräche ist der dreifache Betrag zu entrichten.
Artikel III.
1. Ueber die beiderseitigen Endgebühren wird zwischen der deutschester-
reichischen und der westukrainischen Verwaltung unmittelbar abgerechnet.
2. Die vierteljährigen Abrechnungen werden auf Grund der gegenseitigen
monatlichen Aufstellungen von der deutschesterreichischen Verwaltung
verfasst.
Artikel IV.
Die Verwaltung in deren Gebiet das Gespräch angemeldet wurde,
vergütet der ungarischen Verwaltung die auf die entfallende Durch-
gangsgebühr.
Artikel V.
Verlaufig sind nur Staatsgespräche zugelassen.
Artikel VI.
Dieses Übereinkommen wird sobald als möglich durch die Reg////
Regierungen genehmigt werden. Nach der Genhigung tritt es sofort
in Kraft und gilt bis zum Ablaufe eines Monates nach der Kundigung
durch einen der beiden Teilen.
So geschehen in doppelter Ausfertigung und unterzeichnet.
Wien, am 25 März 1919.
Für die Telegraphenverwaltung Für die Telegraphenverwaltung
Deutschesterreichs der Westukraine
Heheßel m.p. Alexander Pisecky mp.
A.
Oesterreichisches Warenverkehrsbureau, Wien I.Stubenring 8.
Wien am 25 März 1919.
Warenaustauschübereinkommen.
I. Bestimmungen über früher erteilte Ausfuhrbewilligungen.
Die Regierungen der westukrainischen Volksrepublik und der
deutschösterreichischen Republik erklären hiermit, dass alle jene
Ausfuhrbewilligungen, welche von ihnen bis heute ausserhalb dieses
Vertrages erteilt wurden, als gültig anerkannt, von ihnen zur Abwick-
klung zugelassen werden und behalten alle bereits getroffenen Waren-
übereinkommen volle Gültigkeit.
II.
Beide Vertragsparteien anerkennen das Bedürfnis eines geregelten
Warenaustausch zwischen den Hoheitsgebieten der ukrainischen Volks-
republik und Deutschösterreich wieder herzustellen, aus welchem
Grunde hiermit die nachstehenden allgemeinen Bedingungen festgesetzt
werden:
a/ Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass der Austausch der Waren
in dieser Weise zu erfolgen hat, dass ein zwischenstaatlicher Baar-
geldverkehr nach Möglichkeit ausgeschaltet werden soll. Aus diesem
Grunde sollen die gegenseitigen Warenlieferungen als Wertaustausch-
mittel verwendet werden.
b/ Die Produktionslage der beiden Vertragsschliessenden erfor-
dert, dass aus dem Staatsgebiete der westukrainischen Volksrepublik
hauptsächlich Lebensmittel, sowie Rohöl und Mineralprodukte nach
Deutschösterreich zur Ausfuhr geängen werden, während Deutschöster-
reich nach dem Gebiete der westukrainischen Volkerrepublik in erster
Linie die Erzeugnisse der Industrie, des Gewerbes, sowie die Tätig-
keit des internationalen Handels zur Verfügung stellen wird.
-2-
c/ Ausfuhrbewilligungen werden auf Grund nachfolgend genannter Be-
dingungen gegenseitig zugesichert und zwar:
Als Verkäufer für von der westukrainischen Volksrepublik zu lie-
fernde Rohöl und Mineralprodukte erscheint namens der westukrainischen
Regierung der General - Nafta - Kooisariaté Drohobycz, zu welchem
die Deutschösterreichische Erdölstelle einen städtigen Vertreter für
die Abwicklung des Geschäftes / entsendet.
Für den Einkauf von Lebensmitteln erhält die deutschösterreichische
Regierung das Recht, durch ihre legitimierten Vertreter den Einkauf
im Rahmen des Punktes VI. in westukrainischen Hoheitsgebiete besor-
gen zu lassen.
Zur Wahrnehmung der Interessen der westukrainischen Regierung
wird beim deutschösterreichischen Warenverkehrsbureau ein ständiger
ukrainischer Vertreter bestellt,
Das ukrainische Wirtschaftsamt bei der ukrainischen Gesandtschaft
in Wien hat das Recht alle Artikel, deren Einkauf nicht durch dieses
Abkommen des deutschösterreichischen Warenverkehrsbureaus vorbehal-
ten ist, selbst einzukaufen.
Diese Vertreter haben über die Verbindung aufrecht zu erhalten.
Bei der Inanspruchnahme der Ausfuhrbewilligungen wird hinsichtlich
der Raschheit der Erledigung und des Transportes in Betreff der Natur der
gegenseitig auszuführenden Waren von beiden Vertragsschliessenden
jeweils gebührend Rücksicht genommen werden.
d/ Dieser Vertrag tritt in Kraft nach genehmigung der beiden
Regierungen, deren Notifizierung spätestens bis 15 April 1919 jedem
der beiden Vertragssteile bekannt sein muss.
Eine weitere Voraussetzung für die Gültigkeit dieses Vertrages
ist, dass die Durchfuhrfrage bis spätestens 22 April l.J.festgestellt ist.
Die Lieferungen haben sofort spätestens innerhalb 10 Tagen nach
erfolgter Ratifizierung resp. nach erfolgter Regelung der Durchfuhrfrage
zu beginnen.
-3-
Die Abwicklung hat innerhalb 3 Monaten nach Bekanntgabe der Ra-
tifizierung des Vertrages, beziehungsweise der Regelung der Durch-
fuhrfrage zu erfolgen, soferne keine anderen Bestimmungen bei den
einzelnen Artikeln vorgesehen sind.
III. Beförderungsvorschriften.
a/ Bezüglich der Beförde rungsvorschriften und der Transport-
mittelbestellung wird auf das Verkehrsübereinkommen /Beilage I/
verwiesen.
b/ Zur Sicherstellung der Transporte wird gegenseitig vereinbart,
dass jeder der Vertragsschliessenden verpflichtet ist, für die Sendung
bis zur Gebietsgrenze unter Beistellung ausreichender militärischer
Begleitmannschaften zu garantieren.
c/ Desgleichen werden die Vertragssteile bemüht sein, bei den mas-
gebenden Stellen für die Uebernahmepersonen / Begleitsmannschaften /
die erforderlichen Einreisebewilligungen rechtzeitig zu erwirken.
VI. Einkauf- und Ausfuhrbewilligungen.
a/ Die Regierung der westukrainischen Volksrepublik erklärt, dass
für alle in diesen Uebereinkommen vorgesehenen Lebensmittel die Be-
willigung zum Einkaufe bei einheimischen zu diesen Geschäften speziell-
befugten Händler erteilt werden wird. Bezügl. Rohol und Mineralprodukten
erscheint wie vorerwähnt das General - Nafta - Kommissariat in Drohobycz
als Verkäufer.
Die westukrainische Volksrepublik bezw. eine von derselben
für die Abwicklung dieser Geschäfte zu schaffende amtliche Stelle,
verpflichtet sich über Ersuchen des deutschosterreichischen Warenverkehr-
bureau bzw. der deutschosterreichischen Lebensmitteleinfuhrstelle
Ausfuhrbewilligungen an die von diesen bezeichneten ukrainischen, zu
Lebensmittelgeschäften befugten Kaufleute, zu erteilen und auszufolgen.
b/ Wenn ausserhalb dieses Vertrages eine Ausfuhrbewilligung von
ukrainischer Seite für Rohöl und Mineralprodukte zur Lieferung nach
Deutschosterreich erteilt wird, so ist dies der deutschosterreichischen
Erdolstelle auf direkten Wege unter Anführung des Adressaten und der
Mengen mitzuteilen.
Diespositions berechtigt über Rohöl und Mineralprodukte für Lie-
-5-
westukrainischen Staatsgebiete nach Deutschosterreich Lieferungen
vornehmen zu verwenden. Die Filiale des Wiener Bank Vereins in Droho-
bycz hat über die Geldempfange und Auszahlungen fortlaufend das
deutschosterreiche Warenverkehrsbureau in Kenntnis zu setzen.
c/ Beide Vertragsteile verpflichten sich, über den technischen
Vorgang der Bezahlung in Abrechnung alle Interessenten genügend zu
belehren.
c/ Beide Vertragsteile verpflichten sich, dass der Geldverkehr
aus diesen Transaktionen stempelund gebuhrenfrei erfolgt. Guthabungen
und eventuelle Überschüsse aus diesem Verkehr unterliegen keiner wie
immer gearteten Beschlagnahme, sowie keiner wie immer gearteten Be-
schränkung der Verfügungs freiheit.
VI. Lieferungen aus den westukrainischen
Volksrepublik
Unter vorstehenden Bedingungen werden aus dem Hoheitsgebiete der
westukrainischen Volksrepublik nach Deutschosterreich die Beschaffung
im freien Handel, bzw. die Ausfuhrbewilligung für folgende Artikel
bewilligt:
a/ Lebensmittel
1000 Wagonladungen a 10.000 Kg Kartoffeln,
1000 Stück lebende Schlachtpferde
1000 " " Schweine,
3000 Kisten Bier a 1440 Stück.
b/ Rohstoffe.
40 Wagonladungen Rohhaut, Hanfwerk /eventuell auch ge-
hechelt/ dagegen nach der westukrainischen Volksrepublik fertige
Hanfwaren im Werte von 2.000.000 Kr. durch den Wirtschaftsverband
der Hanf- und Jutenindustrie in Wien.
c/ Rohö und Mineralprodukte.
Laut Beilage 2 im Sinne des Hauptvertrages über die Lieferungen
von Rohöl und Mineralprodukte.
VII. Lieferungen von Industriartikeln
aus dem deutschosterreich.Staatsgebiet.
Unter obigen Bedingungen werden Ausfuhrbewilligungen von Deutschoster-
reich nach dem Staatsgebiete der westukrainischen Volksrepublik
für nachfolgende Artikel bis zur jeweiligen Erschöpfung der festgestzten
Wertbeträge zugesichert.
-4-
ferung nach Deutschosterreich ist ausschliesslich die deutschoster-
reichische Erdölstele.
e/ Die in Punkt VIII festgesetzten Industriear tikel können entweder
im Wege des deutschösterreichischen Warenverkehrsbureaus oder bei
den für dieses Geschäft besonders legitimierten einheimischen Kauf-
leuten eingekauft werden.
des deutschosterreichische Veranverkehrs burea u verpflichtet sich
die Ausfuhrbewilligung zu erwirken und auf Grund vom Anweisungen der
westukrainischen Volksrepublik, beziehungsweise von dessen Bevoll-
mächtigten an die befugten Lieferanten auszufolgen.
V- G e l d v e r k e h r.
a/ Die finanzielle Abwicklung in Dutschosterreich erfolgt durch
das deutschosterreichische Warenverkehrsbureau. Für alle jene Waren,
welche aus dem Gebiete der westukrainischen Volksrepublik nach Deutsch-
osterreich geliefert werden haben die Empfänger die Zahlungen an das
deutschosterreicjische Warenverkehrs burea zu leisten, wofur die deutsch-
osterreichische Regierung zu sorgen hat unf wofur sie verantwortlich ist.
Die Bertage dienen dazu, damit auf Grund der durch die westukrainische
Regierung ordnungsmassig veranlassten Anweisung der Filiale des Wiener
Bank-Vereines in Drohobycz jene Auszahlungen vorgenommen werden, welche
für die Einkäufe der aus dem Gebiete der deutschosterreichjischen Re-
publik nach dem Gebiete der westukrainishhen Volksrepublik zur
Ablieferung gelangenden Waren erforderlich ist. Von allen Geldempfan-
gen und Auszahlungen hat das deutschosterreichische Warenverkehrs buro
der Filiale des Wiener Bankvereins in Drohobycz und der westukrainischen
Regierung in Stanislaw fortlaufende schriftlibe Snzeigen zu erteilen.
Die finanzielle Abwicklung im Gebiete der westukrainischen
Volksrepublik erfolgt durch die filiale des Wiener Bankvereines in
Drohobycz. Die Regierung der westukrainisch en Volksrepublik hat dafür
zu sorgen, dass alle Bertage, welche aus den Erlöse der von Deutsch-
osterreich nach dem Gebiete der westukrainischen V 4kerepublik zu
liefernden Waren zu entrichten sind, an die Filiale des Wiener Bank-
Vereines in Drohobycz, bezahlt werden. Diese Bebtage w e r d e n s i n d
dann über Anweisung des deutschosterreichischen Warenverkehrsbureaus
für alle Bezalung der Lieferanten jener Artikel welche aus dem
-6-
a/ Landwirtschaftliche Artikel
für Kronen 3.500.000 Fakturenwer Pfluge,
" " 3.000.000 " Eggen
" " 18,400 Bestandteile für Motorpfluge
inklusive Treibriemen.
" " 300.000 Fakturenwert landwirtschaftliche
Fuhrwerke, Wagenachsen, und
sonstige Bestandteile.
" " 250.000 " verschiedene landwirtschaftliche
Hangerate.
" " 400.000 " Hufeisen,
" " 50.000 " Hufnagel
" " 3.700.000 " alte Maschinen und Maschinen-
bestandteile.
Zusammen für Kr. 14,250.400.- Fakturenwert.
b/ Bauartikel /Wiederaufbau/
für Kronen 850.000.- Fakturenwert Dachpappe samt dazugehö-
rigen Dachpappestiften,
Drahtstifte, hiefon 95%
in Dimensionen von Nr.22
aufwärts 5% in Dimensionen
unter Nr.22.
" " 100.000 " Türen und Fensterbeschläge
" " 80.000 " Ofentüren und Ofenrohre
" " 400.000 " Schlosser aller Art
Möbel lieferant
d.5. V.B.
" " 500.000 " Rmeilgeschirr
" " 300.000 " Fensterglas und Glaswaren
Zusammen für Kronen 910.000 Fakturenwert.
c/ Volksbekleidungsartikel
für Kronen 2,000.000.- Fakturenwert fertigen Herren - Damen
und Kinderkonfektion inkl.
der bei der Firma Ludwig
Bukowitz & Sohne in Wien für
Grubenarbeiter und Beamten
der Boryslaverwerke schon
dix gekauften 2660 Stück
Anzüge im Werte von Kronen
870000.-
" " 1.000.000 " gezwirnter Waransdorfer
Baumwollzeug, bedruckt und
unbedruckt für die Land-
bevölkerung.
" " 3.000.000 " ganzlederne, vorschriftsmäs-
sig gearbeitete Militär-
schuhe Feldbogantschen/
Ober- und Sohlenleder
beilaufig je zur Hälfte von
jeder Sorte im Austausch
gegen Rohhautte im steten
Einvernehmen mit der deutsch-
osterreichischen Lederstelle,
Zusammen für Kronen 7.000.000 Fakturenwert.
-7-
d/ Verschiedene Artikel für Industrie und Gewerbe.
für Kronen 650.000.- F akturenwert Drahtseile, Drahtstifte,
300.000 Drahtstiftehe von 95% in Dimensionen von
Nr.22 aufwärts, 5% in Dimen-
sionen unter Nr.22.
" " 1.000.000 Fakturenwert Dampfmaschinen & Pumpen
" " 100.000 " Stabeisen und Stahl
" " 50.000 " Fittings und Armaturen
" " 100.000 " Dichtungsmaterial
" " 100.000 " Gummiringe
" " 200.000 Elektrotechn. Artikel.
Zusammen für Kronen 2.500.000 Fakturenwer.
e/ Militärische Bedarfsartikel
für Kronen 6.000.000.- Fakturenwert komplette Uniformen, beste-
hend aus Mantel, Bluse, Knie-
hose, Kappenstoff sowie
Wickelgamaschen.
" " 3.000.000 " vorschriftsmässige Militär-
schuhe /F eldbaganteggen/
Kalikotwasche
" " 3.000.000 " Leinenzwirn,
" " 500.000 " Schustergarn und Sattelzwirn
" " 150.000 " eiserne Betten
" " 1.000.000 " A chsen und Fuhrwerksbestand-
teile.
" " i20.000 "
" " 200.000 " Autobestandteile exklusive
Gummi.
" " 100.000 " Nahmaschinen
" " 300.000 " Verschiedene Werkzeuge
" " 4.000.000 " Lastenautos
" " 2.500.000 " Personenautos
Zusammen für Kronen 20.870.000.- Fakturenwert
f/ Arzneien und hygienische Artikel
für Kronen 1.000.000.- Fakturenwert Arzneien, Verbandstoffe,
Watte, chirurgische Instru-
mente, Desinfektionsapparate
nach genehmigung der Listen
seitens des Staatsamtes für
soziale Fürsorge
g/ Eisenbahnartikel
für Kronen 4.300.000- Fakturenwert diverse Artikel für Eisen-
bahnen tunlichst in Rahmen
der vorgelegten Bedarfsliste
Drucken und Eisenbahn-
kompagnien Ausrüstungen aus
der Sachdemobilisierung zu
liefern durch das S W.V.B.
Zusammen für Kronen 4.300.000 Fakturenwert.
-8-
h/ diverse Artikel
für 1.000.000 F akturenwert Papier und zwar Zeitungedruck,
Flachdruck, Kommersz. und Pack-
papier.
" 200.000 " verschiedenes Schreibpapier
" 360.000 " Zigarettenpapier
" 150.000 " Zundhölzer, welche ausschliesslich
von d.ö.-w .V.B. zu kaufen sind.
2 Waggons Zündhölzer, welche bei der
Firma Jos.J. Leinkauf bereits
bezahlt und für Rilnyczo-Handlowa
spika Chliborob in Zloczow be-
stimmt sind.
" 100.000 " verschiedene Handwerkszeuge.
" 100.000 " Schreibmaschinen
" 100.000 " De zimalwagen.
Zusammen für Kronen ".010.000 Fakturawert.
i/ noch allfällige Lieferungen:
Soferne der Vorvertrag vom 20 März 1919 nicht zur Abwicklung gelan-
gen wird, sind ausserdem noch die in diesem Vertrage aufgenommenen gewesenen
folgenden Artikel zur Ausfuhr zu bewilligen:
Waggon /50.00 Kg/ Sohlenleder/
12000 paar Militärschuhe /Feldbagantaschen/
4 Waggon a 10.000 Kg Drahtseile
Arzneiwaren für den Betrag von Kronen6 50.000.- Kronen
1 Waggon a 10.000 Kg technische Artikel /Dichtunge, Gummiringe,
Fittinge etc./
2 Waggons a 10.000 Kg Bedarfsartikel für Eisenbahnverwaltung
enthaltend /8000 paar Schuhe beiSTE er-
liegend vom Eisenbahnministerium einge-
kauft/
1000 Kg Sohlenleder
1100 Meter Tuch für Beamtenuniform bei Mat.Mag Westbahnhof
1000 Kg Papier
400 Kg Lettern, endlich
Telegrafen und Telefonbestandteile schliesslich
35 Rohölfeuerungsanlagen für Lokomotiven.
Dieses Übereinkommen wird im Auftrage der deutschösterreichischen Regie.
rung durch das deutschösterreichische Warenverkehrsburo duch die deutsch-
osterreichische Lebensmitteleinfuhrstelle und durch die deutschösterreichische
Erdölstelble in Wien zur Abwicklung gelangen und werden in Vertretung der
deutschösterreichischen Regierung diese drei Stellen des Kompensationsüber-
einkommens unterschreiben:
Der Vertrag wurde vorgelesen und von folgenden unterschrieben:
1/ Im Auftrage der westukrainischen Volksrepublik:
Semen Wityk, Präs. Dr Myroslaw Zderkowskyj
Ing. Wolodymir Dutka Staatsbahnrat.
2/ Für das deutschösterreichische Warenverkehrsburo:
Der Direktor Eugen Koppstein, der Direktostellver-
treter Ing. Aurel von Andies.
3/ Für die deutschösterreichischen Lebensmitteleinfuhr-
stelle: Der Direktor Alexander Nornacsek.
U Ü B E R E I N K O M M E N.
zwischen der deutschösterreichischen Regierung und der Reg.
der westukrainischen Volksrepublik über Wirtschaftliche und
Verkehrsangelegenheiten.
Es haben sich in Vertretung der deutschösterreichischen
Regierung der deutschösterreichische Staatssekretär für Aussen
Dr. Otto Bauer und in Vertretung der westukrainischen Regierung
Herr Semen Wityk,
Herr Dr. Iroslav Zderkowskyj
Herr Ing. Wolodymir Dutka
über folgende Bestimmungen geeinigt:
I.
Zwischen Deutschösterreich und der westukrainischen Volks-
republik wird ein Warenaustausch erfolgen; derselbe ist in dem sub
A beiliegendem Abkommen geregelt, welches zwischen den Vertretern
der westukrainischen Volksrepublik einerseits und dem deutsch-
österreichischem Warenverkehrsbureau, der deutschösterreichischen
Lebensmitteleinfuhrstelle und der deutschösterreichischen Erdöl-
stelle andererseits abgeschlossen ist.
II.
Der wechselseitige Eisenbahnverkehr erfährt eine Regelung,
durch das sub B beiliegenden Abkommen zwischen dem deutschöster-
reichischen Staatsamte für Verkehrswesen und dem Vertreter der
westukrainischen Bahnen.
III.
Der Post - Telegrafen - und Fernsprechverkehr ist in drei
Einzelübereinkommen /Anlage C.D.E/ behandelt.
IV-
Die Gültigkeit dieses Übereinkommens erlischt hinsichtlich
der einzelnen Sondervereinbarungen mit Ablauf der in denselben
festgesetzten Termine.
V.
Die Ratifizierung dieses Uebereinkommens hat bis längstens
15 April l.J. zu erfolgen ung gegenseitig notifiziert zu werden.
Wien, am 27 März 1919.
Für die Regierung der westukrainischen Für die deutschöster-
Volksrepublik: reichische Regierung:
Semen Wityk m.p. Bauer m.p.
Dr. Mirosaw Zderkowski m.p.
Ing. Wolodymyr Dutka m.p.
Unterabteilungsgrundbuchblatt
1908 Blatt Nr. 60
Vor- und Zuname Luszczyk Wäszl
Hauptgrundbuch-
heft/Neuverjährung)
Ort Hamienka-lasow
Beriak Pawa-ruska
Henn.
Land Galizien
Geburtsort
Hamienka-la- 1886
sowa Sebst
Beriak Pawa-ruska Hund ledig
kam Relig. gr. Katholisch.
Eingetreten am 4. Mai 1908 bei der Hauptstelle auf Jahre Fräulein
Gestorben am 4. Mai 1908 bei der Hauptstelle auf Jahre Fräulein
Personenbeschreibung
Haut: braun Angesicht oval Gesprenkelt ja
Augen: braun besondere charaktere Sprichw ausländisch, deutsch,
Augebändern: braun Etwaige Gebrechen Jahre alt polnisch
Nase proportioniert
ellend klein
Kinn spitz
Veränderungen
Charge Veränderung Im Jahre am Beschreibung
Unterpionier eingeteilt 1908 4/10 an 3. Kompanie
präsentiert -1- 6/10 rün aktiven Dienstleistung
beteilbt -1- 8/10 mit dem Handgeld von 6 Kronen
-1- 7/45 mit der Sappeurausreichung
-1- 7/45 mit der Zimmermannsausreichung
Oberpionier überstellt 1909 7/9 mit der Pferdemanuairerichnung
Gehreiter befördert 1910 6/6 vom Oberpionier.
Charge Veränderung im neu Beschreibung
übertr. Jahre
Gefreiter lt. Korp. übertr. 1940 24/9 zum Sanitätsunteroffizier
Sanitätsunteroffizier transferiert 1940 --/-- zum Bataillonsstab.
--/-- befördert --/-- 16/12 zum Sanitätsunteroffizier in der Korpsarztlage
--/-- tätig, zuführer
--/-- befehlt 1941 7/10 mit der Dienstpflege monatlich 20%
vorgerückt --/-- 28/9 in die Höhere Lohnungsgebühr für fürgorale
vom Korpsarzt tätig, zuführer Sanitätsoffizier
Zugsführer S.W.O. befördert --/-- 7/11 mit der Dienstpflege in der Höhe der halben Dienst-
befehlt --/-- --/-- prämie für Zugsführer
--/-- --/-- 1942 7/4 mit der Dienstprämie 1. Klasse à 30 K monatlich
--/-- verliehen 1942 7/6 die Infanteriefeldwebelcharge.
--/-- --/-- 1943 7/5 mit der Dienstprämie 1. Klasse für Zugsführer
--/-- --/-- 1943 27/7 à 30 K monatlich
--/-- --/-- 1944 7/5 mit dem Prämierungsabrechnung 1942/43,
wobei der Monatslöhning II. Stufe nach Gruppe C für
Zugsführer Feldwebel übertr. 1944 7/5 Zugsführer eine gleichgestellte monatlich bett.
meld transferiert --/-- --/-- zum Zugsführer Feldwebel Sanitätsunteroffizier.
--/-- vom Bataillonsstab zur I. Kompanie
--/-- berichtigt --/-- 7/10 zur I. Kompanie
--/-- --/-- 23/4 dessen Grundbüchblatt in der Rubrik Dienst Gewerbe
abg. mit absolviert die viellöschlerabteilung
der K.H. Handgewerbekutsche in dem Berg
--/-- "übertr." --/-- 4/8 einem Stabsführer
transferiert --/-- 4/8 einer Ersatzkompanie
--/-- --/-- --/-- 14/8 zur I. Kompanie
--/-- befehlt --/-- 6/10 mit dem Mannschaftsdienstreichern 3. Kl.
--/-- --/-- 1945 7/5 mit der Monatslöhning (oft)
--/-- --/-- 28/6 7/5 mit der Monatslöhning 40 K
verliehen --/-- 22/3 Anreiz die silberne Braumedaille vom
Roten Kreuz mit der Kriegsdekorahon
--/-- transferiert --/-- --/-- zur Ersatzkompanie
--/-- übertr. 1944 7/8 zum Zugsführer Feldwebel
Sanitätsunteroffizier nicht gezählt 1946 15/7 dessen Übertragung zum Sanitätsunteroff.
erhalten --/-- --/-- die Differenz an Monatslöhning für die Zeit
v. 7/8. 9/4 bis 30.52. '45.
Charge Veränderung Im Jahre am Beschreibung.
Zugführer Tell 15/5 die für 14 Monate a 5K=31 dieser Abteilung mit
gefallen bei Pau'ff. rechtszügig 1916 1575 der Monatslöhning für das Jahr 1916 auf 40 K
monatlich
-// - erhalten 1916 1575 die Differenz am Monatslöhning für die Leits
vom 7/5. bis 31/5. 1916 d.i. für 5 Monate a 5K=28
afeldwebel -// befördert -// 7/6 vom Zugführer Tell, Feldwebel Sau'Unf. H.
Sau'Unf. H. -// beteils -// -//
-//- eingezogen 1914 7/5 die Verpflegung für das Jahr 1914 an Kriegsheim
-//- beteils -// 7/5 mit der Monatslöhning nach Brigade B, 80 Kmonat-
-//- verliehen 1912 16/2 mäglich mit der Monats löhning a 80K monatlich.
-//- transferiert -// 15/7 infolge Teilungsmöglichkeit des Sappeurtruppe
rühm Sappeursatz bronn Hainburg 49.
Für die richtige Abschrift!
Kompanie, gez. H. Jokimma 1919. Gliar onn
ТЕХНИЧНА СОТНЯ
СТРЯЛ
Аг приказ III: полковикъ Коропусу л. 59 марта 2з 1914, 1910
З земли 24/5 с р. тмполи до визового стелепа
стар. десятника Лупика Воскина со степенью
духовного отирп. фе.
Генбарев Ген. хор. в.р.
Зо мормия бігнис.
Компанія, гез 16. юбимма 1919.
ТЕХНИЧНА СОТНЯ
СТРЯЛ
Глиаритт
Упр. запасной железнодорожный курькъ
Предсказура:
43
Українська Народна Республіка
Держава: Австрійська, Королівство-Галичина,
Imperium Austriae, Regnum Galiciae.
Діоцез: Львівська
Число: 311.
Повіт: Мерополінський
Numerus:
Деканат: Мерополінський
Parochia: Мерополія
Свідоцтво вінчання.
Testimonium copulationis.
Від уряду парохіального гр.-кат. б. Мерополи церкви Феодосієва І. Криста
Ex parte Officii parochialis r. gr.-cath. Ecclesiae
заявляє ся, що в книгах метрикальних вінчань тої же церкви, том XIV стор. 363 находить ся слідуюче:
notum testatumque fit, in libris metricalibus copulationum hujus Eccl., tomo
pag.
reperiri sequentia:
Рік
Annus
Наречений — Sponsus
Наречена — Sponsa
Свідки — Testes
Місяць
Mensis
Ім'я
Nomen
Віросповідане
Religio
Рік
Aetas
Моральний чи вдов.
Coelebs aut vid.
Ім'я
Nomen
Віросповідане
Religio
Рік
Aetas
Літній чи вдова
Coelebs aut vid.
Імя і стан
Nomen et conditio
День вінчання
Dies copulationis
Число дому
Nr. domus
Року Божого
Тисяч дев'ятсот десятого-дев'ятнадцять-
того-1919-дня 29 чувіття він-
чані.
Кралець Бог
бек, хорун.
вий судо
Василе і
Катерини
ур. Горлине,
протестантський
в Дусавові.
Закону № 1878/
дев'ятнадцять
Ольга Мер-
лєнка, доч-
ка П. Анто-
нія і Зудо-
ри ур. Соку,
Собівської уро-
дженка в Корп.
Кови.
протестант-катол.
15 лютого 1937/
Феодосій
Втольшев-
ский, фрізк
міста Пер-
ополя
Друковано у
Буковинському
Кievci, пра-
вчик.
Anno Domini
Millesimo
Се свідоцтво власною рукою підписую і печатю церковною стверджую
Quas testimoniales manu propria subscribo sigilloque ecclesiastico corroboro
Мерополія, дня 1 липня
die
Р. Б.
А. Д. 1919
UEBEREINKOMMEN
zwischen der deutschösterreichischen Lederstelle m.b.H. in Wien und der
Lederabteilung beim Ernährungsamte des Staatssekretariats des Innern der
West-.Ukr. Nat. Republik .in Stanislau, das unter nachstehenden Bedingungen
getroffen wird.
I. Die westukrainische Lederabteilung liefert der deutschösterreichi-
schen Lederstelle 56 Waggons Rinhäute a 10.000 Kg. salzfrei vorgewogen,
nicht verstunkene, ab Lager auf dem West.Ukr. Gebiete zum Preise von
3 K.30H. per Kg. Abzüge nach der in Pkt.2 genannten Verordnung mit Aus-
fuhrbewilligung nach Deutschösterreich von der Ukraine.
II. Die Deutsch-Oesterreichische Lederstelle verpflichtet sich dage-
gen der West.Ukr- Kederabteilung Garleder im Werte der gelieferten Roh-
häute u. zw. 70% Sohlenleder und 30% Oberleder zu den mit der Vollzugs-
anweisung vom 25 Jänner 1919 Staatsgesetzblatt NR. 68 festgesetzten
Höchstpreise zuzüglich der vorgesehenen 9% Zuschläge ab Lager in Wien
mit der Ausfuhrbewilligung von Deutschösterreich nach der Ukraine zu
liefern.
Das zu liefernde Sohlenleder hat feldbrauchbar zu sein aus ganzen
oder halben Häuten, oder aus mindestens 50% Krupens und der Rest aus
Hälsen und Avern zu bestehen.
Das zu liefernde Oberleder hat naturbraun oder schwarz zu sein.
Um mit dem Werte der Ware aufzukommen steht auch der Deutsch-Oester-
reichischen Lederstelle frei mehr Sohlenleder zu liefern. Die Rohhäute und
das Leder werden von beiden Parteien durch ihreOrgane ab Lager in Wien
resp. in der West.Ukr. Republik übernommen werden, so dass eine nachträgli-
che qualitative Beanstandung ausgeschlossen erscheint.
III. Der Austausch der Waren wird in Partien vollzogen werden und zw.
7 Waggon Rohhäute gegen 1 Waggon fertigen Leders, und die Transporte haben
/.
gleichzeitig von den Grenzen abzurollen.
Beide Regierungen verpflichten sich die gegenseitigen Transporte
in ihrem Lande bis zur Grenze mit allen ihnen zur Verfügung stehenden
Mitteln zu unterstützen.
IV. In eventuellen Streitigkeiten aus diesem Austauschgeschäfte
unterwerfen sich beide Parteien der Gerichtbarkeit der Gerichte auf
dem Gebiete der West.Ukr. Republik.
Stanislau , em 2 Mai 1919.
Verstand des Ernährungsamtes
Dr. Wanie m.P.
Stenislau, am 2 Mai 1919.
Gz.173/1.
An
die Deutsch-Oesterreichische Lederstelle G.m.H.
in
Wien.
Wir beauftragen hiermit unseren Vertreter den Hauptmann Jaroslau
Indyszewski Ueberbringer dieses Schreibens den von uns am 2 Mai d.M.
einseitig gefertigten Vertrag zu unterweiten und bevollmächtigen ihn
gleichzeitig entsprechende Aenderungen in unserem oberwähnten Offerte
vorzunehmen.
Indem wir erwarten dass unser Offert vollständig akzeptiert wird,
zeichnen
hochachtungsvoll
Verstand des Ernährungsamtes
Dr. Wanie m.p.
Gz. 173/II.
Stanislau, am 2 Mai 1919.
Herrn Hauptmann Jaroslaw Indyszewski
in
Stanislau.
Wir beauftragen Sie hiermit unseren am 2 d. einseitig gefertigten
Vertrag der Deutsch-Centr- Lederstelle G.M.H. in Wien vorzulegen und
das ingesamnte Austauschgeschäft von Rohhüuten und Leder auszuführen.
Weiter bevollmächtigen wir Sie die Bedingungen des oberwähnten
Vertrages zu ändern resp. zu erweitern und zwar in Bezug auf die Zeit
u. Ort der Lieferung und ermächtigen Sie auch den in Punkt 2 des Ver-
trages genannten 9% Zuschlag zum Preise des Garleders entsprechend zu
erhöhen.
Verstand des Ernährungsamtes
Dr. Wanie m.p.
Orgne) Dermalnij Sekretariat Vitek, kapitul 599
Tpez. t. 2903/Пезн. КейКраїнска луцька між ор-
ган-гоп. сауди, припинен: Таны командом еміратов
Союзкрайнов на аспец певон перебиване Д. С. А. Б.
Mitteilungen
für die Übernahme von Mannschaftspersonen fremder Staats-
angehörigkeit in die ukrainische Gesundheitstruppe.
Jeder Mann verpflichtet sich:
1) In unbedingtem Gehorsam seinen Vorgesetzten und Führern gegenüber,
2) Sich den Disziplinarvorschriften der ukr. Armee zu unterwerfen,
3) Lob dem Ukrainavorschritt der ukrainischen Armee zu unterstützen,
4) Dem ihm zugewiesenen Dienst bei der Eish Truppe nach
bestem Wissen und Können zu versehen.
5) In einer Dienstleistung als Kampftruppe ist er nicht verpflichtet
sondern nur zu assistieren).
6) Jedem steht es frei die ukrain. Staatsbürgerschaft zu anwerben
7) Bei Rückkehrhaltung der Verpflichtungen oder über eigene Bitte
besteht 14 wöchentl. Kündigungs
8) Außer der chargenmäßigen Lohnung bericht jeder Mann an
Bauanlagen:
Pionere u. Nut Offz bis vollendetem 3 Dienstjahr 2.-К
Unteroffiziere im 4. bis 7. Dienstjahre 3.50-
" " 8. " 10. " 4.50.
" " 11 . äugrants 6.00
Diese Zulagen sind unabhängig von den milit. Gebühren
und werden auf die Mindestdauer eines Jahres vom
Zeitpunkte der Übernahme in den Stand der ukrainischen
Gesundheitstruppe bedingungslos ausgezahlt. Diese Zulagen
werden je nachlinein Dekadenzweise ausgezahlt
und können bis schlechter Betriebsleistung vom Kommandant
reduziert bzw. gänzlich entzogen werden.
9.) Jeder Pensionsant wird eine Haushaltscharge höher angenommen.
10.) Über seine eigene Bitte wird er je nach Dienstniveau in den Zivilstaatsdienst übernommen.
11.) Längerdiendende Unteroffiziere erhalten nach 12-jähriger außerordentlicher Dienstleistung in der ukr. Armee ein Zertifikat auf Grund dessen der ukr. Staat verpflichtet ist, ihn in den Zivilstaatsdienst zu übernehmen.
Bei der Pensionierung werden die im K.u.K. Heer angebrachten Dienstjahre angerechnet.
12.) Bei einer staatlichen Verwendung in der ehemaligen russ.-Ukraine gelten die jeweilig für die Angehörigen der ukrain. Armee geltenden Bestimmungen.
13.) Im Falle einer im Dienste entstandenen Invalidität bezieht jeder Mann eine Invalidenruhegeld laut Bestimmungen der ukr. Armee.
Bei tödlichen Verletzungen erhält die Familie der längerdiendenden Unteroffiziere eine Pension laut Best. der ukrain. Armee, die nicht längerdiendende eine einmalige Auffertigung in der Höhe der 6 monatlich vollen Gehälter.
14.) Die längerdiendenden verheirateten Unteroffiziere erhalten dieselben Familienleistungen wie sie in der ukrain. Armee festgesetzt sind. Die anderen verheirateten und offz. erhalten einen Unterhaltsbeitrag wie er in der ukr. Armee festgelegt ist.
15.) Nach dreimonatlicher Dienstzeit wird im Falle einer Kündigung die Rückreise vergütet.
Во війська і пророссійським сепаратистам і членам неукраїнської нації зобов'язано до служби при укр. мелізькозбройних Сопрів. Стандартизація джерела 1920 року 1815. Підтримка держ. секц. військ суполе (перемовини) і бр.
Будена впр.)
Укр. Запасний жалізничнй курінь.
Предвідатура.
За правдивістю відтєч
Єнфом Хранина, дня 28 мая 1919
Замушинський
хор. рак.
МАГІСТРАТ ТЕР. ОПІЛЬ
Війшло дня 12;3 1919_
4: 00913
Захуков
за знищені вважання в Тосійчинці
Тарільській для осередку Ввейро-угор. Яка
за переселення і посилень 1918 р.
Число
поряд.
Ім'я і Назвище
Становищі
Відходній
число
учнів
Найменування
1. Куренюк Маруний 3. 6. 30.
2. Юліє Шабо Курат пал. 1. 2.. 10.
3. Іаджер Цетар 1. 2.. 10.
4. Юліє Шабо Курат ннк. 1. 2.. 10.
5. Незяковець Поруцник 1. 2.. 10.
6. Вальдемар Ганер Курупний 1. 2.. 10.
7. Шахмінгір Пашовик 4. 29. 40.
8. Кирилосфер Цетар 1. 2.. 10.
9. Шабо Курат палв. 1. 2.. 10.
10. Вальдемар Ганер Курупний 2. 4.. 20.
11. Михайло Пешовикі Курупний 2. 4.. 20.
12. Іаджер Цетар 1. 2.. 10.
13. Кирилосфер Цетар 2. 4.. 29.
14. Вафронд Полярник Курупний 1. 2.. 10.
15. Брухер Іоммінгір 1. 4.. 20.
16. Ячки Пашовикік. 1. 4.. 20.
17. Крилосвікі Пашовикік. 2. 8.. 40.
18. Михайло Вешовикі Хорупний 2. 4.. 20.
19. Ливермиди Янись Цетар 2. 4.. 20.
20. Понсир Фріхе Поруцник 1. 2.. 10.
21. Ігорд Мочик Цетар 1. 2.. 10.
22. Вальдемар Ганер Курупний 2. 4.. 20.
23. Кирилосфер Цетар 2. 4.. 20.
24. Ігорд Мочик Цетар 1. 2.. 10.
25. Павло Гене Поруцник 1. 2.. 10.
26. Остер Лазар Поруцник 2. 4.. 20.
27. Емірія Відгор Поруцник 1. 2.. 10.
28. Мендер Поруцник 1. 2.. 10.
29. Михайло Пешовикі Курупний 2. 4.. 20.
30. Степанів Цетар 1. 2.. 10.
31. Емірія Відгор Поруцник 2. 4.. 20.
32. Штефанидг Цетар 1. 2.. 10.
Числа за 51 учнів 125К20 сми
33. Остур Лазар
34. Фабіан
35. Мисфремон Йосип
36. Емпер Відгор
37. Мишала в Пилтевські
38. Посиф Чебила
39. Харак Пасорине
40. Посиф Салас
41. Раван Рудольф
42. Рахес
43. Ордфта
44. Карль фон Гейля
45. Вейс
46. Рамес
47. Пілтовські
48. Харев Тимеань
49. Часк
50. Посиф Имела
51. Туджендер
52. 2 п. Офіцери зла покві
53. 3 п. " три "
54. Усиф Саке
55. Альханадж Пасмер
56. Добчанські
57. Ватер
58. Франціна
59. Генлінгвір
60. Малімовскі
61. Карль Синдер
62. Бага
63. Пілтовські
64. Нхед Мамбво
65. Ушер Лео
66. Ленгвослір
67. Комтантин Нарнієв
68. Ісмейнер Ян
69. Фриц Куперт
70. Матенкху
71. Володимир Кушкуцький
72. Фрухтер
73. Делері Себах
74. Гренуве
75. Трупент
76. Штрассер
77. Бенільсвір
78. Ізак дюдепо
79. Міхаловські
80. Мігловські
З переклада
Імпар 4 8.40.
Мінор 1. 2.10.
Сотник 2. 4.20.
Погуцький 2. 4.20.
Корупоний 2. 4.20.
Погуцький 1. 2.10.
Імпар 1. 2.10.
Погуцький 2. 4.30.
Сотник 1. 2.10.
Імпар 1. 2.10.
Сотник 1. 2.10.
Імпар 1. 2.10.
Імпар 1. 2.10.
Імпар 4. 4.20.
Корупоний 2. 4.20.
Імпар 5. 10.50.
Погуцький 3. 6.30.
Мінорсіт 1. 2.10.
Погуцький 1. 2.10.
/ / 4. 16.80.
Імпар 2. 25.20.
Погуцький 3. 6.30.
Петковські 3. 12.60.
Сотник 1. 2.10.
Корупоний 1. 2.10.
Імпар 3. 6.30.
Погуцький 3. 6.30.
Імпар 1. 2.10.
Імпар 2. 4.20.
Корупоний 2. 4.20.
/ / /
Погуцький 1. 2.10.
Імпар 3. 6.30.
Імпар 2. 4.20.
Сотник 2. 4.20.
Корупоний 1. 2.10.
Імпар 1. 2.10.
Сотник 1. 9.10.
Імпар 1. 2.10.
Сотник 1. 2.10.
Лехар 1. 2.10.
Корупоний 3. 6.30.
" " 2. 4.20.
Імпар 3. 6.30.
Імпар 1. 6.30.
Імпар 6. 12.60.
Імпар 2. 4.20.
До переклада! Часа за 1889 року 450К40 сант
81. Филип Курят
82. Штеприйот
83. Груздев
84. Теврисовір
85. Михальский
86. Винтер
87. Соммід
89. Пларас Дупка
90. Косаных
91. Борфам Валеран
92. Липой Ірінк
93. Имочки
94. Рачковъ
95. Степан Яроховский
96. Ник Ватричар
97. Емиль Біронянски
98. Франц Михальски
99. Тиевуньскі
100. Имочки
101. Стронгъв
102. Имочки Томмід
103. Мурп
104. Шамарав
105. Рітчелер
106. Буоньноди
107. Михальски
108. Галорп
109. Имочки
110. Піка
111. Шеранскі
Ропкі
112.
113. Ізгуріевъ
Купомт
115. Ник Сидорчага
116. Мархемски
117. Имочки Томмід
118. Валомпр
119. Ширшерп
120. Бугошкъ
121. Пева
122. Ернин
123. Имочки
124. Вантерп
125. Івкалин
126. Рекр
127. Тівуньноди
128. Баломпрі
129. Михальски
Корупний 3.
Пепурник 1.
Семанкъ 4.
Темар 3.
Темар 4.
Темар 1.
Оларуньноди.
/
Темар 1.
Темар 1.
/
Корупный 9.
Соммід
Пепурник 4.
/
2. Топр
Темар 3.
Пепурник 3.
Оларуньноди.
Соммід
Пепурник 2.
Соммід
Темар 1.
Корупний 8.
Пепурник 3.
Темар 5.
Темар 4.26
Корупный 1.
Темар 1.
Чернинкъ 1.
Пепурник 1.
Темар 1.
Пепурник 4.
Оларуньноди 2.
Темар 2.
Соммід
Корупний 1.
Пепурник 5.
Нізнехолвадъ
Пепурник 4.
Темар 2.
Пепурник 1.
Темар 5.
Пепурник 5.
Темар 2.
6.30.
2.10.
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16 50.
4.26
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до переписки
695-10 Коп
130. Вільки
131. Хлаб Гунчів 699/6
132. Мстислав
133. Тодід
134. Валомир
135. Міночки
136. Велимайр
137. Ігоричний
138. Михаил Имсепн.
139. Сангос
140. Олімп Крухер
141. Умечки домиці
142. Варчушкі
143. Кишковець
144. Валуцвич Фриман
145. Гудзинський Карпавена
146. Бугжинськи
147. Валомире
148. Міночки
149. Відєндрешамт
150. Итрейкер
151. Володислав Копрах
152. Ратсвіч
153. Малашевськи
154. Гурівські
155. Збагачинські
156. Карпав Вармичи
157. Чудорд Липпа
158. Фригжия Кудзманця
159. Віктар Никитов
160. Вармичи
161. Василі Мазловські
162. Рисравь
163. Бек
164. Леон Ратманвий
165. Малашевські
166. Пелави
167. Козовскі
168. Томмій
88. Вилєсовець
З переписа.
Мигналков 1. 4,20
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Тетмапі 4. 8,40.
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Чомпик 5. 10,50.
Почебніхк 1. 4,20.
Непрузинській 1. 2,10.
Непрузинській 2. 4,20.
Непрузинській 5. 10,50
темор 4. 8,40
Почебніхк 1. 4,20
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" " 5. 4,20
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Костинка Шидловська
RADIO-NACHRICHTEN VOM 20/XII/1919.
M O S K A U den 19/XII. Presse.
Die Leitartikel der "Prawda" und "Izwiestia" erörterten die Er- klärung Lloyd Georges, dass die Bolschewisten zu irgend einer Verständigung mit Denikin und Koltschak kommen müssten. Von was für ein Verständigung kann da die Rede sein? Auf dem Terri- torium Russlands spielt sich ein Kampf ab zwischen der Sowjet- stellung, welche die Majorität der russischer Regierung dar- stellt, und zwischen Banden von Verrätern, welche die englische Regierung selbst als ihr Werkzeug bezeichnet. Churchill gibt offen zu, dass Koltschak und Denikin nicht für die Interessen Russlands sondern für die Interessen der Alliierten kämpfen. Kann man sie anbetragt dessen als Russen betrachten. Hier kann nur eine Verständigung geben; volle Vernichtung.
Die Friedensverhandlungen in Dorpat. Am 17/XII tritt die Dor- pater Friedenskonferenz an die Behandlung der Fragen der Gren- zen zwischen Estland und Russland heran. Unsererseits wurden da wesentliche Konzessionen gemacht, jedoch unter Vorbehalt, dass die estländische Regierung Garantien stellt, dafür dass die in Estland befindenden militärischen Organisationen und Gruppen, welche die Bekämpfung Sowjetrusslands als ihr Ziel betrachten, gegen Sowjetrussland feindlich nicht auftreten werden. Ferner dass die estländische Regierung die Schaffung eines Kontrollorgans zwecks Verwirklichung dieser Garantien ermöglicht. Die estlän- dische Delegation bat um Unterbrechung der Verhandlungen zwecks Beratung dieser Frage mit ihrer Regierung. Vom 11 bis 16/XII wurden wirtschaftliche Fragen auf der Konferenz behandelt, wo- bei unsere Delegation die Übergabe aller Detailfragen an Spe- zialkommissionen forderte, um dem Grundvertrag wie am raschesten schliessen zu können.
LYON den 18/XII.
In Paris wird wiederum das Zettelsystem für Verteilung von Brot und Zucker nach der Kriegsnorm eingeführt.
M O S K A U Operationsbericht vom 19/XII.
Im Rayon von Narwa 5 Werst südlich von Narwa für uns er- folgreiche Kämpfe. Südlicher sind wir den Fluss Narwa überschri- tten und kämpfen 20 Werst südwestlich von Narwa. Wir haben 5 Mg. und andere Trophäen erbeutet. Im Rayon von Pskow feindliches Artilleriefeuer. An der Westflügel im Rayon der Drissa Kundschaft- tertätigkeit. In den Rayons von Mozir, Zytomir und Kiew keine besonderen Änderungen. In der Richtung auf Kremsenzug haben wir die Stadt Cherol und das Städtchen Bogaczka 20 Werst südöstlich von Mirgorod besetzt. Im Rayon von Poltawa haben wir eine Anzahl Dörfer 10 Werst nordwestlich von Konstantinograd besetzt. Im Rayon von Charkow 20 Werst südlich von Walki kämpfen wir hart- näckig mit dem zum Gegenangriff übergehenden Feind. Südlich von Charkow entwickelt sich unser Vormarsch günstig. In den kämpfen südlich und Südsüdöstlich Charkow sind Gefangene 1 Kanone eine grössere Menge Artilleriegeschosse,70,000 russische und engli- scher Patronen,16 Lokomotiven,1 Zisterne mit Benzine,40 Waggon mit Steinkohlen und anderes Material in unsere Hand gefallen. Im Rayon von Kupiansak sind wir 20 Werst südlich und 40 Werst grösse Menge Artilleriegeschosse,70,000 russische und engli- scher Patronen,16 Lokomotiven,1 Zisterne mit Benzine,40 Waggon mit Steinkohlen und anderes Material in unsere Hand gefallen. Im Rayon von Kupiansak sind wir 20 Werst südlich und 40 Werst grösse Menge Artilleriegeschosse,70,000 russische und engli- scher Patronen,16 Lokomotiven,1 Zisterne mit Benzine,40 Waggon mit Steinkohlen und anderes Material in unsere Hand gefallen. 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Nach späteren Berichten haben wir im Kampfe bei Luzno-
karanskoj 7 Kanonen, 5 Mg. 3000 Artilleriegeschosse, 3000 Pat-
ronen erbeutet. Auf dem Abschnitt des Don zwischen den Fluß-
ssen Ticha und Choper sind wir an einigen Stellen den Don
überschritten. An der Gurjewer Chaussee haben wir am 18/XII
die Stadt Kalmykowak und den Punkt Krasnojarsk genommen wobei
ein Panzerauto, 9 Kanonen, 50 Mg., 1 Aeroplan und telegraphisches
Material erbeuteten. Im Rayon von Semipalatinsk entwickelt sich
unser Vormarsch. Im Rayon von Barnaul setzen wir unseren Vor-
marsch auf Wizsk fort. In der Richtung auf Tomsk am 17/XII abend
haben wir die Station Bolotnaja 100 Werst südwestlich Tomsk
besetzt, wo wir 10 Offiziere, 2500 Soldaten Gefangenen nahmen,
30 Mg., 1200 Pferde mit Wagen, ein Lazarett, eine Bauabteilung,
einen Regimentstrain und ein Sappeurbataillon der 4 sibirischen Division erbeuteten.
SARATOW den 18/XII.
Im Rayon von Caricin herrscht unter den weissen Truppen
Auflösung. Die kubanischen Regimenter sind von ihrer Rada in
die Heimat abberufen worden. General Wrangel hat erklärt, dass
Caricin länger nicht zu halten ist. General Ulagaj ist von un-
serer Reiterei verwundet worden.
WITEBSK den 18/XII.
Aus Polen herübergekommene erzählen, dass die Arbeitslosig-
keit dort mit jedem Tag wächst. Dazu hat noch die Regierung
beschlossen alle öffentlichen Arbeiten bis aufs Minimum zu
reduzieren. Das von der Regierung gegen die Arbeitslosigkeit
angewandte Mittel, nämlich die Abschaffung der Arbeitslosen
nach Frankreich ruft Unruhen hervor. Die volle Unfähigkeit der
polnischen Regierung diese Frage zu lösen zeigt, dass Polen am
Vorabend revolutionärer Ereignisse steht.
UFA den 18/XII.
Die japanische Zeitungen berichten über die immer mehr
anwachsende Bewegung zwecks Umstürzung der sozialen Organisa-
tion Japans. Die auf Volksversammlungen in Tokio gefasste Re-
solution fordert auf die Friedenskonferenz nicht anzuerkennen,
die Reform der Wanlordnung und die Vernichtung der Standes-
unterschiede zu verlangen.
НАЧАЛЬНА КОМАНДА
Ганзей-Край.
Радио Ставка.
448
509
RADIO-NACHRICHTEN VON 20/XII.1919.
NAUERN den 19/XII.
Warschauer Meldungen hiesiger Blätter zufolge, soll zwischen Denikin und Polen zur Einigung gekommen sein.
Über die deutsche Abrüstung äußerte sich der Chef der deutschen Heeresleitung General Reinhardt einem Ausfrager der deutschen Allgemeinen Zeitung gegenüber, nachdem der Friede bisher nicht ratifiziert ist fallen beide Termine werden zusammen, jedenfalls hat nur der zweite Termin eine praktische Bedeutung für die Einschränkung der deutschen Heeresmacht auf 100.000 Mann die bis 1/VII.1920 vollzogen sein soll, in Schwierigkeiten sind ungeheuer, zumal noch hunderttausende deersangehöriger als Gefangene außerhalb der deutschen Grenzen sind und für ihrer Rückführung Versorgung und Abfertigung in den Durchgangslagern etwa 30.000 bis 40.000 Matroffiziere und Mannschaften notwendig sind. Die noch in Deutschland untergebrachten 200.000 russischen Gefangenen erfordern schon zur Bewachung etwa weitere 20.000 Mann, diese Gruppen muss man miteinrechnen, wenn man die Zahlen eines Tempsartikels vom 8/III. würdigt, der offenbar offizie die jetzige Stärke der Reichswehr auf 320.000 mann die Reste des alten Heeres auf 80.000 Mann und Freikörper auf 50.000 Mann veranschlagt. General Reinhardt gibt die richtige Zahl der Reichswehr auf annähernd 300.000 Mann bei 80.000 Mann der Reste des alten Heeres handelt es sich um Abwehrstellen di nach Inkrafttreten des Friedens verschwinden werden, Freikörper gibt es jedoch nicht mehr, wenn nicht damit die baltischen Formationen gemeint sind, die jetzt aufgelöst wurde, auch die Verwendung Zeitfreiwilligen, die nach Temps den Bestand der Reichswehr verdoppeln sollen/diese Art der Bewertung wird vom General als unzutreffend zurückgewiesen/hört bei Inkrafttretung des Friedensfalles die Verbändestaaten ihren reinen Polizeizweck nicht anerkennen auf, dass die Reichswehr später aufgaben übernehmen könnte, ist nach Reinhardt völlig ausgeschlossen, da auf Städte von Über Hundert Tausend Einwohner kaum ein Bataillon, auf die Hauptstadt Berlin nur ein Regiment kommen würde. Die Leistungen der Polizei nicht unabhängig von den an Ort verfügbaren Truppenzahl, und da diese überall sehr gering sein wird bedarf die Sicherheitspolizei als Voraussetzung folgreichen Wirkens zahlreichen verbrecherischen und anarchistischen Elementen gegenüber die alle Kriegsgefangenen Kriegsgewahrsam und daher waffenkundig sind ebenfalls reichliche die Bewaffnung über die sich der Temps beschwert. Die Bewaffnung reicht freilich höchstens für klein Strassenkämpfe aus Kriegerische Verwendung der wenigen Schutztruppen Geschützbrüche und Flugzeug wäre absurd. Das Regierungsblatt erklärt dazu: Jedes Wort des Chefs der Heeresleitung beweist seine absolute Loyalität, er will keins Tatsachen verschleiern keine Bestimmung umgehen, der Vertrag ist unterschrieben, mit der Übernahme des Amtes hat sich General Reinhardt auf den Boden des Vertrages gestellt nur hält er auch die Presse nicht für ein ausschliesslich geeignetes Mittel gegenseitiger Verständigung über die komplizierten Probleme der inneren Ordnung, direkte Verhandlungen mit den berliner Instanzen des Obersten Rates wurden deutscherseits wiederholt nachgesucht es wäre zu wünschen dass auch der Verband zu diesem naheliegenden und natürlichen Mittel greift.
Das Gerücht wonach die Entente an der Ernährung Oberschlesiens in seiner heutigen Wirtschaftsblütte ein so grosses Interesse habe, dass sie es nicht einer Gefahr eines Ruins unter polnischer Herrschaft aussetzen wolle, wird in deutscher Presse mit Nachdruck dementiert. Die Entente besonders die englisch-amerikanische Kapitalisten sehen wohl mit Besorgniss einer unter polnischer Herrschaft mit Sicherheit zu erwartenden Minderung der oberschlesischen und somit auch der schon an sich schwer bedrohten internationalen Produktion, politische Folgerungen wurden aber aus dieser Erkenntnis noch nicht gezogen anscheinend wird dieses Gerücht von interessierter Seite verbreitet.
-2-
Der aus der Berliner Haft entlassene Bolschewist Radek befindet sich noch immer in Berlin, weil bisher weder Däne-mark noch Folgen die Durchreiseerlaubnisse nach Estland erteilt haben.
In der Neuer Freien Presse erklärt der Wiener Gesandte Argentinens, dass die erste Lebensmitteltransporte aus Argentinien auf Kriegsschiffen verfrachtet werden voraussichtlich Mitte Februar in Triest eintrafen. Der Gesandte warnt alle Kreise der deutschösterreichischen Intelligenz namentlich Offiziere und Beamten vor Auswanderung nach Argentinien. Nur landwirtschaftliche Arbeiter und Handwerker könnten in Argentinien auf vorteilhafte Beschäftigung rechnen.
Die Explosion in Marieneul bei Wilhelmshafen forderte so weit bisherige Feststellungen ergaben an Opfern 30 Tote und 37 Schwerverletzte. 40,000 -15 am Granaten explodierten. Die Entstehung der Katastrophe konnte noch nicht aufgeklärt werden. Man nimmt an, dass sich das Unglück beim Aufladen der Geschosse ereignete, die einer Firma zur Zerlegung übergeben worden waren. Der Oldenburger Landtag bewilligte 300,000 Mark zur Linderung der ersten Not.
In Paris bevorsteht wie aus Prag bekannt wird ein Abschluss eines tschechisch-französischen Vertrages, der sich mit Beteiligung tschechischer Arbeiter am Wiederaufbau Frankreichs befasst und tschechischen Arbeitern dieselben sozialen Bedingungen zusichert, wie sie französische Arbeiter haben.
In Stockholm sind seit einigen Tagen zahlreiche Fälle von Schlafkrankheit aufgetreten, die zum grossen Teil einen tödlichen Verlauf nahmen. Die Krankheit befällt in erster Linie jugendliche Personen. Die Ärzte stehen hinsichtlich des Ursprungs der Krankheit vor einem Rätsel.
General Bermond Avalov befindet sich in Berlin, er wurde von Moskau empfangen. Über das Schicksal Bermonts und seiner Truppen ist noch keine Entscheidung gefallen. In Berlin wurde das sogenannte baltische Geld, dass in Deutschland gedruckt wurde beschlagnahmt, es repräsentiert jetzt gar keinen Wert.
Im amerikanischen Kongress wurde ein Antrag gestellt bei der irlandischen Republik eine amerikanische diplomatische Vertretung zu bestellen. Die Annahme dieses Antrages würde die Anerkennung der Bestrebungen der Irländer auf Unabhängigkeit bedeuten.
G E H E I M -
RADIO-NACHRICHTEN vom 20/XII.1919.
N A U E N den 20/XII. Nachrichtendienst.
Der Chef der ukrainischer Mission in Kopenhagen Dmytro Lewitzkij hat von Georg Brandes ein Schreiben mit Sympathie-kundgebungen für die Ukraine erhalten. Es ist mir ein Bedürf-niss auszusprechen, heisst es darin, in wie hohem Masse die Uk-raine meine wärmsten Sympathien in ihren Selbstständigkeits-kämpfe besitzen. Blutiges Unrecht wird ihnen von seiten Russ-lands und der Entente zugefügt; es ist ein Schmach, wenn das zivilisierte einem Barbaren wie Denikin unterstützt, aber eine noch grössere Schmach ist, anfangs im Programm die Befreiung und das Selbstbestimmungsrecht aller Völker, folglich auch der Ukraine aufzustellen und später für die Wiederherstellung der Reaktion zu kämpfen. Der Ukraine nützt es natürlich sehr wenig wenn ein europäischer Schriftsteller mehr oder weniger den Rxx Rechten ihres Volkes und ihres Landes sein Mitgefühl aussprich dies ist aber meine persönliche Schuldigkeit und mein Eigen-pflichtsgefühl wenn ich der Ukraine meine aufrichtige Hochach-tung ausspreche.
Manchester Guardian vom 5/XII. schreibt: Der Bolschewismus kann nicht mit Waffengewalt vernichtet werden, kein Land will weiterhin die materielle Hilfe für den Krieg gegen die Bol-schewisten leisten. Russland ist eine Sammlung von Völkern von denen jedes die Unabhängigkeit und eine möglichst weitgehende Autonomie wünscht, wenn man auf diese Forderungen einginge und Verhandlungen anknüpfte um ihre Grenzen zu bestimmen wür-de man ihnen helfen stabile Regierungen zu errichten und gxyz gleichzeitige gute politische und wirtschaftliche Beziehungen zwischen ihnen herstellen. Der Untergang Österreich-Ungarns erfolgte hauptsächlich wegen Ausserachtlassung eines ähnli-chen Arrangements.
"Tempo" Rom vom 4/XII. Es ist Zeit dass die Entente sich offen für die Autonomie der Ukraine ausspricht und nicht län-ger der Republik Petljuras veranlassung gibt mit vollem Grun-de zu denken, dass Tschechoslowaken, Jugoslawen, Polen, Rumänen ruhig ihre Selbstbestimmung verwirklichen dürfen während die fremdvölker Russlands die Esten, Letten, Litauer, Weissru-thanen, Ukrainer und Georgier welche alle geschlossene territo-riale und ethnographische Einheiten bilden von der Selbstbes-timmung ausgeschlossen bleiben sollen und zwar nur deshalb weil in Paris jemand sitzt der nicht aufhört von der Wiederher-stellung des alten russischen Reiches zu träumen.
RADIO-NACHRICHTEN VOM 21/XII.1919.
F K O L A J E W Operationsbericht vom 19/XII.
Kamyszyn Richtung: Für uns günstige Kundschaftertätigkeit
Białaszow und Liski Richtung: Keine Änderungen.
Stany Osiko: Richtung: Hartnäckige Kämpfe im Rayon der Sta-
tion Chwátowo.
Czarków Richtung: Im Rayon nördlich der Station Zakomels-
kaja führte eins unserer Regimenter einen erfolgreichen Kampf
mit 6 roten Regimentern, in nächsten viele Gefangene.
Poltawa Richtung: Die Roten welche Karlowka besetzt hatten
wurden durch unser Gegenangriff zurückgeworfen. Gefangene und
eine Kanone blieben in unsere hand.
Die Stadt Kiew ist von uns geräumt worden.
Zytomir Richtung: Keine Änderungen.
Operationsbericht vom 20/XII.
Kamyszyn Richtung: Keine Änderungen.
Balszow Richtung: An der Umdung der Medwenica haben wir
den Hinter Jarskij genommen, wo wir ein Bataillon der Roten
gänzlich zersprengten.
Liski Richtung: Die Roten haben Nowsko Rebrikowo besetzt.
In der Richtung auf Walujki haben die Roten den Bayon
Kupiansk Swatowo besetzt.
In der Richtung auf Rijatin wurde ein Angriff der Roten
auf die Dörfer Belousowka, Olimpiadowka zurückgeschlagen.
Sonst keine Änderungen.
F K O L A J E W den 20/XII. Presse,
Um das Übergehen der Offizieran auf unsere Seite habe ich
die Balschewiken die Offiziersfamilien registriert. Die Mit-
glieder der Offiziersfamilien dürfen von ihren Wohnsitz sich
nicht entfernen.
Die Galizianer gegen die Bolschewiken. Der Kommandant der
Truppen in Tovorosilsk General Schilling sandt dem Kommandan-
ten der galizischen Truppen Mykitta begaben sich an den Front.
Die Galizianer kämpfen seit ihrem Vorgang zu uns in unseren
Reihen gegen die Bolschewisten.
In Baku wird berichtet: Auf der Sitzung des Ministeriums
von Aserbeidjan hat der Riegminister General Machmanarow
eine Rede gehalten in der er auf das Unzeitmässse der Ver-
schärzung der Vernältisse mit der freiwilligen Armee hingew.
Ich kenne, sagte er, ausgeszeichnet den russischen Soldaten. Ich
kennne auch den Soldaten von Aserbeidjan und deshalb wird ein
Auftreten jetzt gegen die freiwillige Armee ein Ruin für Aser-
bejdzan sein. Wenn die Armenier so schrecklich die Truppen Aser-
bejdzans geschlagen haben, was kann man erst bei einem Zusammen-
stoss mit den Russen erwarten? Die Armee Aserbeidjanz
ist zu einem Krieg mit Russland nicht vorbereitet und deshalb
darf man gegen die freiwillige Armee nicht auftreten
RADIO-NACHRICHTEN VOM 21/XII.1919
NIKOLAJEW den 21/XII. Presse.
Am 17/XII fand unter Vorsitz des AOK eine Sitzung des Sonderrates statt. Aus dem vom Chef des Generalstabes gehaltenen Referat erhielt, das die Lage an der Front andauernd ernst ist. Jedoch die erhaltenen Nachrichten über den Zustand der roten Armee lassen es als gewiss erscheinen, dass die von den Bolschewiken erzielten Erfolge nicht lange dauern werden. Ferner wurde mitgeteilt dass in die Kreisen der Allierten die Frage der Einberufung einer Konferenz aller antibolschewistischen Organisationen Russlands diskutiert wird. Diese Konferenz soll die Tätigkeit aller antibolschewistischen Kräfte vereinigen und die Form der Einigung Russlands mit den neuen nationalen Randstaaten finden. Nach fehbarer Debatte wurde festgestellt, dass die Regierung des AOK jetzt auch früher nichts dagegen hat die Verhandlungen mit einem jeden neu geschaffenen nationalen Randsstaat separat zu führen und zwar unter den Bedingungen, welche schon mehrere Mal formuliert wurden und ohne Anteilnahme von Ausländern.
Ferner wurde die Frage des Seetransportes, welche jetzt ungeheure Bedeutung erlangt hat erörtert.
Aus Anlass des Auftrates Aerenekia in der englischen Presse mit einer Erklärung dass die Einmengung in den Kampf mit den Bolschewismus eingestellt werden müsse, schreibt die soz.-Zeitung "Parus": „eine einzige ernste politische Gruppe rechnet nicht mehr mit Kerenski, keine eigzigte Partei betrachtet ihn als Angehörigen. Seine neue Weisungen und seine ungezielten Ratschläge trägt er vor der öffentlichen Meinung Westeuropas als sogenannter Sachwalter Russlands vor. Wir können aus diesem anlass nur dass sagen: Solche Sachwalter, solche Vertreter braucht das russische Volk nicht und es würde uns sehr wundern, wenn die Regierung Kerenskis die Aufmerksamkeit irgend welchen verantwortlichen Leiters Westeuropas auf sich lenken würde. Für Russland ist Kerenski als Politiker ein abgewirtschafteter Mann. Weiss dies Kerenski nicht, so weiss es das ganze politisch denkende Russland.
Nach Odessa ist eine serbische Militärmission mit Aufträgen an der AOK von der serbischen Regierung und dem König gekommen. An der Spitze der Mission steht Oberst Georgiewicz.
Durch Odessa auf der Reise zum AOK, ist auch der Vertreter der bulgarischer Regierung gefahren.
In Odessa wurde ein Komitee der Kommunistischen Partei entdeckt und verhaftet worden. Es wurde festgestellt dass es mit bolschewistischen Organisationen in Verbindung stand, und eine Fabrik falscher Noten eingerichtet hatte.
НАЧАЛЬНА КОМАНДА
Галицької Армії.
Радіо-Стація.
U 449
ДНЯ 21/ХІІ.1919.
RADIO-NACHRICHTEN VOM 21/XII.1919.
M O S K A U Operationsbericht vom 20/XII.
Im Rayon von Narwa am Abschnitt nördlich der baltischen Bannlinie beschoß uns ein feindliches Schiff mit schwerer Artillerie. Südlich der Bahnlinie kundschaftertätigkeit. Im Rayon von Raskow wird auf einer Front von 50 Werst gekämpft, wobei wir in der Richtung auf Marienburg eine keine Dörfer besetzten und 20 Gefangene machten. Im Rayon von Kiew haben wir kämpfend Baly Byszew genommen. Ostlich waren wir den Feind hinter den Iprin zurück. Im Rayon von Kremschug haben wir Ortschaften 20 Werst südlich und 30 Werst südöstlich von Chorostentzogrod an. Im Rayon von Poltawa dauert unser Vormarsch auf Konstantinograd an. Im Rayon von Charkow haben wir die Linie der Dörfer 20-50 Werst südöstlich von Taki besetzt, im Kampfe im Rayon von Sokolow haben wir das 145. Nowoczerkaser feindliche Regiment zersprengt. Die Überbleibsel in der Zahl von 500 Mann mit 12 kg. wurden gefangen genommen. Östlicher haben die tapfere letztlichen Abteilungen im hartnäckigen Kampf den Feind zerstreut und die Stadt Lujew genommen. Im Kampfe wurde das Charkower Regiment zur Gänze mit 24 kg. und 4 Kanonen gefangen genommen. Im Rayon von Kupiansk dauert unser Vormarsch gegen Lüden an, im Rayon von Starobje sk fahren wir uns Starobjelsk. Im Rayon der Bahnlinie Liski Millerowo entwickelt sich unser Vormarsch in der Richtung auf die Station Czertkowo erfolgreich. Im Rayon von Boguczary haben wir 27 Werst südlich von Boguczary die feindliche Kavallerie zurückgeworfen, wobei sie im Rayon von Zurawki unter die Füße unserer Reiterei fiel. Der Kampf in diesem Rayon dauert mit Erfolg für uns an, auf dem Abschnitt des Don vor der Mündung der Ticha bis zur Mündung des Chopar sind wir den Fluss überschritten und drängen den Feind gen Süden zurück. Im Rayon von Czerny Jar versuchte der Feind auf Tirowka vorzurücken 40 erst nordöstlich von Czerjar wurde aber mit größeren Verlusten zurückgeworfen, westlich der Gurjew Chaussee nahmen wir den roten Wakenskij und Lazanka wo über 100 Gefangene und andere Truppen in unsere Hand fielen. Östlicher ist ein feindlicher Irain mit Patronen und 30 Kösten zu einer Übergegangenen im Rayon von Akmolinsk sind wir bis zur Linie 200 Werst nördlich des Sees Balnacw vorge-drungen. Im Rayon von Barnaul sind wir in die Stadt Bijk einmarschiert, welche früher von roten Freischaren besetzt wurde. Die Stadt Aurneck wurde von unseren Freischaren besetzt. Im Rayon von Nowonikolajewsk nahmen wir nach hartnäckigem Kampf Kusselnikowo 30 Werst südöstlich von Nowonikolajewsk, wo wir die 11 Ural Division samt den Stab gefangen nahmen und zwar den Kommandanten und seinen Vertreter, den Chef des Stabes, gen- nen 50 Offiziere und über 600 Soldaten, ferner erbeuteten wir die Fahne eines Jägerbataillons, 10 kg. ein Lazarett mit 4 Arzten den Train der Kasse, eine Telephonkompagnie und anderes Material. Nach späteren Meldungen haben wir auf die Station Zwisir 15 Werst westlich von Kusselnikowo 2 Lokomotiven, 1 Waggons mit geschossen, 500 Gewehre und viel anderes Material erbeutet.
RADIO-NACHRICHTEN VOM 21/XII.1919.
A U E N den 21/XII. Nachrichtendienst.
In Deutschland halten sich russische Soldaten der früheren Nordwestarmee auf, von denen viele zum Kampfe gegen Bolschewisten an russische Nordfront gehen möchten. Das auswärtige Amt hat sich, weil zum Abtransport dieser Russen das Einverständnis der Entente notwendig ist, mit den Vertretern des Verbandes schon in verbindung gesetzt, und ihre Maßnahmen nach dem Ergebniß der schwebenden Verhandlungen richten.
Anlässlich der Anfrage zweier unabhängige Abgeordneter in der Nationalversammlung mit den Beschuldigungen gegen Reichswehrminister, zufolge dieser in einer Mitteilung an die deutsche Presse die Angriffe und betont zum Schluss noch einmal kategorische: Darüber besteht kein Zweifel, dass die gesamte Kriegsreihenregierung fest entschlossen ist, jedem Versuch durch einen Aufstand oder durch andere Gewalttaten der Freiheit und Leben der friedlichen Staatsbürger und Sicherheit der Republik zu gefährden mit rücksichtslosen Entscheidungen entgegenzutreten.
Englische Blättermeldungen glauben zu wissen dass der Völkerbundrat werde etwa am 7 oder 8 Januar 1920 in Paris zusammengetreten können.
Deschanel wurde zum Präsidenten der französischen Kammer fast einstimmig wieder gewählt.
Der seit 1 Dezember in Kraft gesetzte deutsch-tschechischer Kohlenvertrag wird in der deutschen Presse als ein gerechtes Abkommen und als Mittel zur Herstellung eines wirklichen Wirtschaftsfriedens zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei anerkannt.
Seit einer Woche herrscht ein furchtbarer Sturm im nördlichen Atlantik, wodurch die Kabel zerrissen wurden und die Schifffahrt sehr gestört wird. Über 100 Schiffe mit Verspätungen von 3 bis 10 Tagen trafen noch nicht in New-York ein. Auf 15 dieser Schiffe befinden sich etwa 26,000 Passagiere.
In Paris wurde eine Arbeiterpartei gegründet, die auf nationale Grundlage die wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter verteidigen solle. Die rechtssozialistische Abgeordnete die sich bei den letzten Kammerwahlen von den Unifizierten Sozialisten trennten, darunter Rozier und Brunet werden als die Gründer bezeichnet.
Nachdem das Oberste Bundesgericht der Vereinigten Staaten Nordamerikas das gesetzliche Alkoholverbot trotz heftigster Propaganda nicht für ungültig erklärte, sollen jetzt alle Whisk vorrätige die noch in den Vereinigten Staaten lagern, etwa sechzig Millionen Gallonen, dem durstenden Europa zur Verfügung gestellt werden.
Zweihundert bewaffnete Sinnfeiner überfielen den Bahnhof Cork an der irischen Südküste um nach Waffensendungen für Militär zu forschen. Sie hielten den Bahnhof eine Stunde lang besetzt, es gelang nicht sie zu verhaften.
RADIO- AC RICHTEN VOM 22/XII/1941.
KOLAJEW Operationsbericht vom 19/XII.
Astrachan Richtung: Keine Änderungen. Kamyszn Richtung:
An der befestigten Front ruhe. Der Feind welcher die Ortschaft
Lutor Lanczonskij und Unilowskij besetzt hatte, wurde von uns
aus denselben vertrieben, Balaszow Richtung: Am Don von der Ilow
la bis Weszenskoj Artilleriefuher und Kundschaftertätigkeit.
Südlich Boguczary kämpfen wir im Rayon von Lariupka, Reblikowo
und Zarinowka. Walujki Richtung; aus dem Rayon von Starobjelsk
sind keine Meldungen angelangt. Charkow Richtung: Nördlich von
Iziom führen wir einen erfolgreichen Kampf im Rayon von Krucz-
ki, es wurden Gefangene aus 6 verschiedenen Sowjetregimentern
gefangen und erbeutet. Südlich von Mijoc am oberen Lauf des
Donec Kundschaftertätigkeit. Südlich vom Merefa im Rayon von
Wodolaga Scharmützel der Vortruppen, Foltawa Richtung: Im Rayon
von Krestantinogrod haben wir 300 Ge-
fangene gemacht und einen grösseren feindlichen Train erbeu-
tet. Der Feind zog sich auf Grachowo zurück. Westlich von Konst-
antinogrod warfen wir den Feind aus Karlowka und Popwka,
wobei viele Gefangene und Waffen in unsere Hand fielen. Süd-
lich von Foltawa Kundschaftertätigkeit. Prijatin Richtung: Nörd-
lich von Krementszug Ruhe. Südlich von Prijatim im Rayon von Jab
lonowo, Dobrowo Feueraustausch. Kiew Richtung: Den Umstand benüt-
zend dass der Dniepr gefror, führte der Feind am 15/XII einen
Angriff vom linken Ufer auf das rechte mit Umgehung der Stadt
Kiew aus. Unsere Truppen wurden nach hartnäckigem Kampfe in den
Vorstädten aus der Stadt geführt und nehmen südlicher ihre
Positionen ein, nördlich und westlich von Fastow keine Änderung
gen. Zytomir Richtung: Südlich von Berdyczew Feueraustausch. In
den Rayons von Kamenez Podolskij und Odessa Ruhe.
Operationsbericht vom 21/XII.
In den Richtungen auf Caricin und Balaszow keine Ände-
rungen. In der Richtung auf Liski kämpfen wir auf der Linie
Zurewka Anrewsko, Kebrikowo, Skcbylano. In der Richtung auf Wa-
lujki haben uns die Roten im Rayon der Station Kaban etwas
zurückgedrängt. In der restlichen Front nichts von Belang.
RADIO-NACHRICHTEN VOM 22/XII,1919.
NAUEN den 22/XII Nachrichtendienst.
Lloyd George erklärte im Unterhause über die russische Frage, dass die Alliierten gegenüber Russland zuwartende Politik verfolgen und mit ihm Frieden schliessen würden sobald eine gesetzliche und richtige Regierung die, die wirkliche Vertretung des russischen Volkes darstelle eingesetzt werde.
Der Pariser Oberste Rat hat in seiner Sitzung vom 18/XII die Grenzen Ostgaliziens und Bukowinas festgestellt.
"Verschawskaia Rjetsch" das Organ Denikins vom 5/XII, schreibt: Flüchtlinge aus Kiew und Odessa berichten, dass der Süden der Ukraine in hellen Aufruhr steht. Das ganze Land befindet sich im Zustande furchtbarer Erregung. Im Verlaufe eines Jahres hat Kiew zehn Mal seine Herrn gewechselt. Es verbreitet sich die Nachricht das während ein Teil der Stadt in den Händen der Freiwilligen Armee sich befindet, der andere Teil von Auständischen unter Zeleny eingenommen worden ist. Viele ukrainische Städte sind in der Gewalt der Aufständischen die anscheinend auf Odessa marschieren. Die Verbindung zwischen den einzelnen Verbänden der freiwilligen Armee ist zerrissen, viele Abteilungen sind auf sich selbst angewiesen. Grosse Schwierigkeiten bereitet an der Wiederherstellung Kuzkkan eines geeigneten Russlands die neuentstandene Republiken, da die Beziehungen zu denselben äusserst gespannt sind.
Der frühere Chefredakteur der Freiheit "Dr. Hestriepke erklärte in einem offenen Briefe unter bemerkenswerter Begründung seine Austritt aus der unabhängigen Sozialdemokratie im Hinblick auf die Beschlüsse des Leipziger Parteitags der Unabhängigen. Im Schreiben erklärt Dr. Hestriepke, dass er jede Diktatur ablehne, auch die einer proletarischen Gruppe deren Grundlage ein Rätesystem mit Entrechtung bestimmter Bevölkerungsschichten bildet. Eine künftige sozialistische Regierung müsse sich stützen können auf unanfechtbaren Mehrheitswillen der gesammten Bevölkerung, denn jede Minderheitsdiktatur müsse zur verbreitung des Terrors führen. Aus dem offenen Bruch mit der zweiten Internationale und der Verbindung mit Moskau sei zu erkennen dass Männer wie Kautsky und Ströbel bei den Unabhängigen Sozialdemokraten kalt gestellt seien und dass der die Partei beherrschende Geist es ihn Hestriepke einstweilen unmöglich mache irgendwie furchtbar für seine Überzeugung zu wirken.
RADIO-NACHRICHTEN VOM 22/XII.1919
MOSKAU den 22/XII. Presse.
Aus Anlass der Erklärung Lloyd Georges, die Alliierten müssten in der russischen Frage eine abwartende Politik betreiben und in Friedensverhandlungen nur dann eintreten können wenn eine Regierung, welche das ganze russische Volk repräsentiert geschaffen würde. Schreibt die Iwrestia: Wenn die Alliierten tatsächlich Frieden schliessen wollen, so können sie das nur mit der Sowjetregierung tun, welche einzige das ganze Russland im russische Volk repräsentiert und gleichzeitig die einzige feste Regierung, welche mit jeden Tag stärker wird, ist.
In der Pravda schreibt Bucharin: Einerseits erklärt Lloyd George: Wir mägen uns in russische Angelegenheiten nicht ein. Andererseits berichtet er: Wir schicken den antibolschewistischen Organisationen Ausrüstung für 10 Millionen Pfund Sterling. Die Entente will dass die ungarische Geschichte bei uns sich wiederhole. Die arbeitende Klasse kann man betrügen und ihre Führer aber nicht ins Unendliche. Wenn die Diplomaten der Entente eine solche Politik weiter fortführen werden, werden sie zu Resultaten gelangen, von denen sie nicht geträumt haben.
N A U N den 22/XII. Nachrichtendienst.
Im englischen Unterhause aussprach sich Lord Robert Cecil sehr entschieden für die baldige Inkraftsetzung des Friedens. Der Sturz der jetziger deutscher Regierung würde zu äusserste linker oder zu militärischer Reaktion führen, keins aber von diesen dreien könnte den Alliierten nutzen. Gleichzeitig drang Cecil auf die baldige Wiederherstellung diplomatischer Beziehungen zu Russland, wobei er erklärte die wahre Ursache des Bolschewismus sei Hunger. Lloyd George sagte, die Zivilisation der Welt abhänge davon, dass England dafür sorge in jetziger Lage Europas gesund zu bleiben, der Völkerbunde müsse ein bunt gleichvertrager Nationen sein und England müsse entscheiden auf dem Wege des Völkerbundes weitergehen.
Bemerkenswerterweise "Lhaut Dailly Mail" aus den Ausführungen Lloyd Georges die offenbar noch unvollständig vorliegen schliessen zu sollen, dass die Alliierten Konstantinopel den Türken wegnehmen werden.
Niederings auftauchte Gerüchte über den Plan eines Bündnisses zwischen Deutschösterreich und Frankreich gegen Deutschland. Vom massgebenden christlichsozialer Seite wird erklärt dass an eine solche Orientierung deutschösterreichischer Politik soweit die christlichsoziale Partei in Betracht komme nicht gedacht werden könne, wenn auch die Verwirklichung des nationalen Ideals verzichtet werden müsse, so könne doch keine Rede sein von unfreundlicher oder gar feindseliger Haltung gegenüber Deutschland.
Nach Meldung aus Kopenhagen sind die Verhandlungen zwischen England und Sowjetrussland über die gegenseitige Auswechslung der Gefangenen abgebrochen. Ohne eine Einigung in den Hauptfragen erzielt zu haben. Es sollen noch zwei Zusammenkünfte stattfinden um Einzelheiten der Zufuhren an britische Gefangene und Erleichterung der Postverbindung zu regeln.
RADIO-NACHRICHTEN VOM 22/XII.1919.
O S K A U Operationsbericht vom 2i/XII.
Im Rayon von Narwa dauern hartnäckige Kämpfe an. Zwischen den Czud und Pskow - Seen haben unsere Patrouillen einen erfolg-reichen Überfall auf das Dorf Uropin ausgeführt, wobei Gefan-gene, i Mg. und andere Trophäen in unsere Hand fielen. Im Rayon von Pskow Artilleriefeuer. An der Westdünne Kundschaftertätig-keit, wobei Gefangene und 1 Mg. in unsere Hand fielen. Im Rayon von Kiow sind wir kämpfen bis zum Fluss Irpen 15 Werst nördlic von Pskow vorgedrungen. Im Rayon von Zolotonosza haben unsere vorrückenden Truppen eine Anzahl Dörfer 23 Werst von Zoloto-nosza besetzt. Im Rayon von Charkow sind wir unsere Erfolge ausnützend 30 Werst östlich von Konstantinograd vorgedrungen, Im Rayon von Kupiansk befinden wir sich 20 Werst nordwestlich von Izium. In der Richtung auf Millerowo haben wir kämpfend die Station Kantymirovka besetzt, einen feindlichen Panzerzug Jernak erbeutet. Bei Caricin am linken Ufer der Wolga lebhaftes Artilleriefeuer. Im Rayon von Uralsk lebhafte Kundschaftertätigkeit. Der Vormarsch der Taschkenter Gruppe in der Richtung auf Krasnowodsko entwickelt sich erfolgreich. Im Rayon von Bergioocz Patrouillenscharmützel. Im Rayon von Nowonikolajewsk haben wir eine reine Dörfer 60 Werst östlich der Station Ewssino besetzt. Nach späteren Berichten haben wir bei Gulnikow 1300 Gefangene gemacht,500 Fuhren mit Artilleriematerial erbeutet. Bei Nowo-nikolajewsk haben wir nach beiläufiger Berechnung 20.000 Wag-gons mit 300 Lokomotiven welche zur Hilfe mit Kriegsmaterial verschiedener Art beladen waren,8 Autokolonnen mit Werkstä-ten, Artilleriewerkstätten, die topographische Abteilung des Militärkreises von Omsk. Die Monturwerkstätten von Omsk mit 500 Maschinen, das amerikanische rote Kreuz, ein ganzes Echellon von Maschinenteilen, die Radio Station, alle Intendanturabteilun-gen der 2 und 3 Armee, einige Sanitätszüge, einen Panzerzug, 88 Kanonen,Mg. deren Zahl noch nicht festgestellt werden konnte, einige Waggons mit Bomben und Minenwerfer, eine ungeheure Menge Ingenieurmateriäls. Über 200 Autos und Zotozikis, 2 Aerop plans, Motorboote, ein ungeheurer Wagenpark, die Abteilung der Ufaer Staatsbank mit 40.000.000 Stück sibirischer Noten und eine Unmasse anderes Materials. Gefangen genommen wurden zur Gänze das 3 Nowonikolajew Regiment, das 2 Barabiner Regiment, ein Reserve Marschbayan, die Überbleibsel des 13 Regiments 900 Mann stark, eine Sappeurkompagnie,5 Regimentsmusiken zu-sammen über lo.000 Mann darunter mehr denn 500 Offiziere mit Generalen,Obersten,Agenten des Nachrichtendienstes,Redak-teuren der Zeitungen Russkaja Gazeta,"Russkaja Armija" und anderen.
Belehrung.
Die Drucksorte ist von allen neuformierten Abteilungen genau nach diesem Muster und deutlich leserlich auszufüllen,
sodann der Q.Abt. 9 so rasch als möglich einzusenden.
Stampglie: darf nur dann den Standort der Kgf.Abt. ent-
halten, wenn diese noch keine Nummer besitzt.
Zu Rubrik:
*Anmerkung*.
Kgf. Beobachtungsstation Dolina, Tuchla und Gleboka gel-
ten nicht als standesmäßige Kgf.Lager! Es ist daher das
betreffende Lager des Hinterlandes, woher der Kgf. stammt,
samt-Matrikel Nr. des Kgf.-anzuführen.
Kam der Kgf. direkt aus der Front, dann "Kriegsschauplatz"
und die von seiner Abteilung erhaltene Nummer anführen.
Aufenthaltsveränderungen der Kgf. sind dem Gemeinsamen
Zentralnachweisebüro, Wien VI., Dreihufesengasse Nr. 4
/ bezw. Filiale Belgrad /: Auskunftstelle für Kgf. ::/ :/
direkt mit Dienstzettel und zwar ; 1., 11. und 21. Jeden
Monate zur Kenntnis zu bringen. Kgf. die zu Arbeiten für
staatliche oder öffentliche Zwecke, dann an Private abgegeben
wurden, bleiben im Stande jenes Lagers /Abt.: aus dem
/: der :/ sie abgegeben wurden, sie sind daher bei Aufenthalts-
änderungen in diese Meldungen nicht aufzunehmen.
Verschiebungen von einzelnen Kgf. oder ganzer Abteilun-
gen, welche in die Evidenz von Lagern des Hinterlandes gehö-
ren, /:d.s.die in Beilage I unter Gruppe B und D genannten:/ sind diesen Stammlagern unbedingt und jeweilig raschestens
anzuzeigen. Für diese Abteilungen entfällt hiedurch die oben
erwähnte Meldung an das Gemeinsame Zentralnachweisebüro.!
An das Kommando
der 1. "Kampfgruppe des G.führer-Regiments H.M.G.
Jelispolk 212
Gehorsamst gefertigter Befundbericht
Julian Dranitski verlobte Kampfgruppe
bestell gehorsamst mit Vielen Gruss über einen
6-wöchentlichen Unterurlaub.
Fol. Serie gehorsamste Bitte für den
er folgende:
Da ich zu Hause in Flöbls Na Kosryfo,
mecde, Obrt Zaloznynki ein Verwaltungssübe-
requisites Vermögen von 8 Joch Ackerfeld bis the
bis . und auf eine guter Kremawen habe, der
die Beförderung gefertigten besorgen konnte,
hier ich geringungen - nun die Erde zu sameln
mit nach Hause zu bringen - die Arbeiter
selbst in besorgen. Da wir tragenfalls werde
ich, resp. meine Mutter einen unberechtigten
Schaden erleiden.
Meine Bitte führe ich auf.
Wahrheit wird berufe mich auf die
Zeitgenosschaft des Rk: Genossemarat,
den Kommandos in Kosryfo - Post 100-
Smetham
Behördl. konzess. vormals EDUARD HORAK'sche
Klavier-, Orgel- und Gesangschulen Franz Brixel
(Von dem k.k. Landesschulrate nach dem Gesetze vom
27. Juni 1850 konzessionierte Privat-Lehranstalten).
ZEUGNIS.
v Brandeis Lola
Zögling der Ausbildungs-Schule, hat sich der nach § 10 der Vollzugsvorschrift vor-
geschriebenen Jahres - Prüfung unterzogen und wurde aus den nachstehenden Gegen-
ständen wie folgt klassifiziert:
Technik
Vortrag
Gedächtnis
Lesen vom Blatt
Transponieren
Kammermusik
Chorgesang
Musiklehre
Harmonielehre
Geschichte der Musik
Hilfsfächer
Fleiß
Schulbesuch 30 Stunden abwesend und entschuldigt.
Wahrung des Anstandes vollkommen entsprechend.
Unterschrift des Fachlehrers:
Wien, den
8. Juni 1940.
Direktion:
Für die Prüfungs-Kommission:
Fleiß:
1. Grad: andauernd
2. Grad: ungleichmäßig
3. Grad: gering
Fortgang:
1. Grad: vorzüglich
2. Grad: lobenswert
3. Grad: befriedigend
4. Grad: genügend
5. Grad: ungenügend
Wahrung des Anstandes:
1. Grad: vollkommen entsprechend
2. Grad: entsprechend
3. Grad: minder entsprechend
Bolus alba 100 Kg.
Baccae juniperi 5 "
Cocainum hydrochloric 250 grm.
Canphora raff 10 "
Digital Läsung a 15 com. 50 Fl.
Extra Balladonae spise. 50 "
" opil sicc 250 "
Impl. diachyl simp. 20 Kg.
Gummi arabic pulv. 5 "
Ferrum sulfuric pulv. 1 "
Extr. chine Nanic a 500 grm 20 Fl.
" malat feri 2 Kg.
Santil Knoli gross 100 Fl.
" " klein 100 "
Amon sulfoichthyolic 3 Kg.
Kalum hyprmanganic 20 "
Novocain Läsung 1/2 10 x 25 com.
Ol. terebentin rest 72 Kg.
Sal. termar. carolin artef. 100 "
Statin Patrolin 500 "
Trinnal 500 gr.
Linct. digitalis 2 "
Tamnigen 500 "
Vioform 1 "
Novocoin Supramenin Tabl. 100 Ph.
Noviform 2 Kg.
Ichtalbin Tabletten i80 Ph.
Iptannin pulv. 1 Kg.
Sol. morph.Bri a 0.0 20 sch.
" " 0.02 20 "
" " Hausmann a 0.015 10 "
" " 0.015 5 "
Західно-Українська Народня Республіка.
Команда Української Державної Жандармерії.
Приказ Ч. З.
Державний Секретаріат Вищих Офіцерів
До пр. 1. 2. 258.
Територія Західно-Української Народньої Республіки ділить ся на слідуючі області і відділи:
1. Область: Львів.
До області Львів належать слідуючі політичні повіти: Львів, Сокаль, Жовква, Городенка, Рудки, Перемишль, Мостиска, Добромиль, части Березова, Сянік, Ліско, Рава Руська, Ярослав, Яворів, Чесанів, Самбір, Старий Самбір, Турка, Дрогобич.
2. Область: Станиславів.
До області Станиславів належать: Станиславів, Богородчани, Надвірна, Товмач, Городенка, Стрий, Жидачів, Сколе, Долина, Калуш, Коломия, Печеніжин, Косів, Снятин, Чернівці, Кицмань, Заставна, Вашківці, Серет, Вижниця, Сторожинець,
3. Область: Тернопіль.
До області Тернопіль належать: Тернопіль, Збараж, Скалат, Теребовля, Золочів, Радехів, Камінка Струмилова, Броди, Зборів, Чортків, Бучач, Гусятин, Борщів, Заліщики, Бережани, Бібрка, Перемишляни, Рогатин, Підгайці.
Командантами областей є експоновані офіцери жандармерії, які підлягають Коман- ді Української Державної Жандармерії. Вичислені три області покривають ся зовсім з вій- ськовими областями.
II.
Державна Жандармерія розпадається на слідуючі відділи:
Відділ Української Державної Жандармерії Львів ч. 1. („Львів“.) *)
Перемишль ч. 2. (Перемишль, Добромиль, Березів).
Ярослав ч. 3. (Ярослав Чешанів).
Сянік ч. 4. (Сянік, Ліско).
Самбір ч. 5. (Самбір, Рудки, Старий Самбір).
Сокаль ч. 6. (Сокаль, Жовква).
Рава Руська ч. 7. (Рава Руська, Яворів).
Городенок ч. 8. (Городок, Мостиска).
Дрогобич ч. 9. (Дрогобич, Турка).
Тернопіль ч. 10. (Тернопіль, Збараж, Зборів).
Теребовля ч. 11. (Теребовля, Скалат, Гусятин).
Чортків ч. 12. (Чортків, Борщів). Зелінцівки
Бучач ч. 13. (Бучач, Підгайці).
Броди ч. 14. (Броди, Радехів).
Золочів ч. 15. (Золочів, Камінка Струмилова, Перемишляни).
Бережани ч. 16. (Бережани, Рогатин, Бібрка).
Стрий ч. 17. (Стрий, Жидачів, Сколе).
Калуш ч. 18. (Калуш, Долина).
Станиславів ч. 19. (С аниславів, Богородчани, Надвірна).
Городенка ч. 20. (Городенка, Снятин, Товмач).
Коломия ч. 21. (Коломия, Печеніжин, Косів).
Чернівці ч. 22. (Чернівці, Кицмань, Заставна).
Сторожинець ч. 23. (Сторожинець, Вижниця, Серет, Вашківці).
*) Наведені в скобках повіти належать до дотичних відділів.
Командантами Відділів є офіцери жандармерії, які підлягають експонованим
офіцерам.
Поки команди Відділів не є обсаджені, так довго кожда повітовая Команда Укра-
їнської Державної Жандармерії становить після Приказу ч. 2. точка 2. самостійну одиницю,
підлягає експонованому офіцерові жандармерії відповідної області а сей останній Команді
Української Державної Жандармерії.
III.
Що до організації представляється жандармерія ось так:
А) Начальною командою жандармерії є: „Команда Української Державної Жан-
дармерії" з осідком у Львові.
Б) Експоновані офіцери жандармерії а то на область: Львів, Станиславів,
Тернопіль.
Урядова назва експонованих офіцерів жандармерії є: „Команда Української Дер-
жавної Жандармерії — Експонований офіцер жандармерії на область Львів" (Тернопіль
або Станиславів).
В) „Відділ Української Державної Жандармерії Львів ч. 1." (Для інших відділів
відповідне місто і число).
Г) „Повітовая Команда Української Державної Жандармерії, Львів". (Для інших
повітових команд відповідне повітове місто).
Г) „Станиця Української Державної Жандармерій, Гаї (Для інших станиць назва
місця їх осідку).
Д) Експонованим офіцером жандармерії на область Львів іменував Державний
Секретаріят Військових Справ в порозумінню з Командою Української Державної Жандр-
мерії сотника жандармерії Івана Козака, а на область Тернопіль сотника Миколу Алінське-
вича. Новоіменованим приказується обняти негайно свої обовязки і предложити звіт про
розвій організації.
Експонований офіцер жандармерії на область Станиславів буде назначений
пізніше.
Е) Подается до відома розпорядження Державного Секретаріяту Військових Справ
ч. 114, з дня 19. падолиста 1918.
„Всі активні жандарми, котрі не-підчиняються приказам Команди Української
Державної Жандармерії і не хотять повинити служби Державної Жандармерії, тратять літа
служби і право побору емеритури".
Розпорядження Державного Секретаріяту Військових Справ ч. 116, з дня 19.
падолиста 1918.
До всіх Окружних Команд, Жандармерії і Повітових Комісарів.
„Всі самовільні іменовання без відома Секретаріяту Військових Справ анулюється"
Іменувати до четара виключно може полковий командант, в жандармерії начальна команда
жандармерії у Львові, натомісць від четара почавши виключно Державний Секретаріят Вій-
ськових Справ за предложненем лісти пропонованих до авансу дотичними командан-
тами".
Є) Пробних жандармів жовнатих, як аспірантів на сталих жандармів, не принима-
ється; вимжково можуть бути приняті, як помічні жандарми, на переходовий час.
Ж) Реквізиції строго заборонені. Хто з жандармів буде на власну руку реквіру-
вати, того на рівні з грабіжником будеться віддавати до полевого суду. Команданти осо-
бисто відповідають за виконання сього приказу.
З) З іншішним днем іменую стрільців приділених до канцелярій Команди Укра-
їнської Державної Жандармерії, а саме хорунжиними: Осипа Левицького і Івана Венгльов-
ського; підхорунжими: Дмитра Николюка і Івана Скоропаду; Ярослава Гриневича; десят-
ником Гната Гнатюка, а виступом Івана Панкевича.
Вахмайстром I. кл.: Вахм. II. кл. Івана Лійку; Вахмайстрами II. кл.: Віцевахмай-
стрів: Онуфрія Перепінку, Михайла Прийдунa, Миколу Халанюка, Василя Шевціва, Івана
Гловацького, Василя Збіглея. Віцевахмайстрами: Цугсфірерів: Василя Щемлея. Миколу Пан-
чака, Волод. Панчака, Василя Блажкова, Павла Майдана, Василя Гладуна, Івана Легіня,
Івана Кізиму, Івана Кашубу, Івана Мельника, Тараса Ганущака та Івана Іваницького.
Цугсфірерами: Капралян: Антона Сенишина, Степана Лучкова і Остапа Чемеринського.
Капралем Жандарма : Гриця Добуша.
Назви підофіцерських стєпенів будуть управильнені слідуючим приказом, а поки
що придержуватися старих.
Тому, що досі не надіслано з повітових Команд Жандармерії списів стану, даль-
ші аванси застерігається на пізніше.
1. Відділ рахунковий Команди Української Державної Жандармерії Західно-Української Народньої Республики находиться при Команді Української Державної Жандармерії у Львові поки що в Тернополі.
2. Повітові Команди Жандармерії одержують потрібну готівку за легальними квитами і протиквітами (Quittung und Gegenschein) від приналежних окружних згладно повітових команд і виплачують побори своїм офіцерам і мужві після понижше наведеної таблиці на основі листи платень. Кожда станиця провадить касовий записник. До касового записника вписується всі приходи після посвідок а всі розходи після листи платень абo квитів. З кiнцем кожного мiсяця замикається касовий записник і висилається його найпізнійше до 10. слідуючого місяця разом з залучниками чистописи Відділови рахунковому. Останні решти або недобори вписується на слідуючий мiсяць. Касовий записник провадиться в двох примірниках. Один лишається на станиці і має бути до кожного перегляду економічного предложений.
3. Поки що побори для жандармів остаються після норми бувшої (австрійської) а до того боєвий додаток для віщевахмайстрів 4 К. для вахмайстрів I і II. кл. і для повітових вахмайстрів 4 К. 50 с. деньо.
Для всіх 5 К. 20 с. деньо харчове, если харчу з військових магазинів не побирають.
Жовніри приділені до жандармерії (незаводові жандарми) дістають заслуженку (Lohnung) після степена а то:
\begin{tabular}{|c|c|c|}
\hline
Степень & Заслуження & Боєвий додаток \\
\hline
Стрілець & 50 сот. & 1 К. — сот. \\
\hline
Старший стрілець & 70 „ & 1 „ 30 „ \\
\hline
Вістун & 1 К. — „ & 2 „ — „ \\
\hline
Десят. & 1 „ 20 „ & 2 „ 80 „ \\
\hline
Старш. десят. & 2 „ — „ & 4 „ — „ \\
\hline
Булавний десят. & 2 „ 50 „ & 4 „ 50 „ \\
\hline
\end{tabular}
Побори для офіцерів
\begin{tabular}{|c|c|c|c|}
\hline
Степень & Сталі побори місячно & Боєвий додаток деньо & Кватира міс. \\
\cline { 4 - 4 } & & & I. кл. II. кл. \\
\hline
Хорунжий & 200 K. & 5 K. & 40 K. 20 K. \\
\hline
Четар & 250 „ & 6 „ & 80 „ 40 „ \\
\hline
Поручник & 300 „ & 7 „ & 80 „ 40 „ \\
\hline
Сотник & 350 „ & 10 „ & 160 „ 80 „ \\
\hline
\end{tabular}
Окрім того харчове 5 Корон 20 сот. деньо, если не побирають харчу в натури Побори офіцерів і заводових жандармів виплачується першого кождого місяця в цілості з гори, а для мужви кождого I., 11. i 21. також з гори.
Харчове для всіх виплачується з долу.
Для мужви кватирою в натури.
Замічається, що Команда Української Державної Жандармерії поставила внесення, щоби побори жандармів о 50% підвисшити, — е певна надія, що се внесене буде узгляднене.
Жандармський додаток для офіцерів.
\begin{tabular}{|c|c|c|}
\hline
Степень & Замітка & Корони \\
\hline
Булавні офіцери & без огляду на степень & 100 \\
\hline
Сотник & & 80 \\
\hline
Поручник і четар & & 50 \\
\hline
Хорунжий & & 25 \\
\hline
\end{tabular}
Додатки подорожні для обійжджаючих офіцерів.
| Степень | Денно Корон | Замітка |
| :--- | :--- | :--- |
| Булавний офіцер | 40 | без огляду на степень |
| Офіцери | 25 | |
| Повіт. вахм. | 6 | |
Ті додатки можна зачислити після дневника подорожі. Листу платень для офіцерів експонованих присилається найдальше до 25-го кожного місяця за слідуючий місяць Відділови рахунковому при головній Команді, котрий кожного першого тим офіцерам виплатить побори.
Если котрий відділ побріає харчове з військових магазинів, належиться для кожного чоловіка:
| Снідане: | 1 пайка консервоїої кави |
| :--- | :--- |
| Обід: | 300 гр. мяса, 1000 гр. бульби або підмінків (сурогатів т. є. 200 гр. круп, гороху, фасолі, 300 гр. капусти) 30 гр. соли, 25 гр. товщу. 5 гр. цибулі або чоснику, 2 цл. оцту і 20 гр. муки. |
| Вечера: | 500 гр. бульби або підмінків: 100 гр. круп, гороху, фасолі, 150 гр. капусти. |
Хліба 500 гр. або сухарів 300 гр. денно.
Для КОНИЙ: 3 кг. вівса, 5 кг. сіна, 1 кг. соломи, підмінки (сурогати) після австрійських норм.
Перше зачислюванне.
До зачислення поборів за падолист мають офіцери підписати декларацію, що в бувшій австрійській армії не одержали поборів за падолист. Наколи ті офіцери одержали побори за надолист при австрійській армії, належить зачислити тільки ріжницю поборів між поборами, як повнисце заподано в поборами при австрійській армії. Мужва жандармерії має виказати документно так свій степень як також літа служби, за котри числить собі побори.
Всіх офіцерів, експонованих, відділових, командантів повітових і командантів станиць робиться особисто відвічальними за те, щоби стан їх каси не був відносно високий. Всю найдену, або неполікано відобраниу готівку належить сейчас за посвідкою і забезпечено відіслати до Команди Української Державної Жандармерії або найближшої каси військової.
Зареквіровані або найдені однострої, оружє, харчі і т. п. належить відслати рівнож за посвідкою до Команди Української Державної Жандармерії, або найближшого військового магазину. Посвідки належить долучити до місячних обчислень.
В інших справах дає поучення так устно як і письменно Відділ рахунковий (ул. Святоїванська Польська гімназія) до котрого в кождій хвилі можна удатися.
Офіцерам вступаючим до служби перед 15-тим належаться сталі побори (гажа, квартирове і т. д. за цілий місяць а тим, що вступають на 15-го або по 15-тім за пів місяця. Денні додатки від дня вступленя до служби: Мужві належиться заслуження за цілу декаду, прим. вступив хто до служби 29. ХІ., то заслуженню зачисляєсь від 21 ХІ. Денні додатки від дня вступленя до служби.
Одержанне сего приказу належить сейчас потвердити службовим листком.
Значковий: Шипайло поручник в. р
Командант: Індішевський отаман в. р
verfügt: Drahtliche Anforderung hat zuverlässig bis spätestens erstes des dem Bedarf vorangehenden Monates bei OstA.K. einzulangen.
9.
Käufe - Abschlies-
sen derselben.
Ad Kosta J.Nr. 45,397
Nach Mitteilung der S u.d.-Wirtschaftszentrale sind für Kartoffel per Pud-franko Waggon drei Rubel, für Zwiebelpferd Pud einschließlich Sack 7 Rubel, für Kraut per Pud 5 Rbl. festgesetzt.
Zeitpunkt für grössere Abschlüsse dermalen noch ungünstig und wird von b.b.d.-W.Z. nicht getätigt, da baldiges Sinken der Preise bis auf die festgesetzte Höhe gewärtigt wird, zumal schon jetzt bedeutende Quantitäten 'Offerte' von 4 bis 5 Rubel per Pud Kar- toffel vorliegen. Zwecks einheitlicher Preisregulierung sind derzeit keine grösseren Käufe abzuschli
Für die Richtigkeit:
von B d l
6.
Tabakgebühr.
Die Herabsetzung der Tabakgebühr erfolgte über
Weisung des AOK s. Hinsichtlich Verabfolgung von Ta-
bak ausser der Gebühr an die Mannschaft werden die Pro-
viantoffiziere beauftragt - da Tabak dem freien Han-
del überlassen ist - Käufe zu entsprechend billigen
Preisen durchzuführen und den Tabak sodann gegen
Vergütung an die Mannschaft abzugeben. Auch Warte-
tenderereien können mit der Tabakbeschaffung betraut
werden.
Die Mannschaft ist zu belehren, dass die Verpfle-
gung viel besser bemessen ist, als in der Monarchie
oder auf anderen Kriegsschauplätzen. Die Eintönig-
keit der Verpflegung sind einzig und allein nur auf
die Schwierigkeiten in der Beschaffung und Zufuhrspe-
an Hartgemüse, zurückzuführen.
Nr. 23,410 d.Ostarmee Krs.Abt.:
allen Kommandanten, Formationen und An-
Der K. M. Erlass Abt. 5/E/B. No. 4127 von 1903 glauben sich auf eine be-
sondere, zwischen den Eisenbahnen und der Militärverwaltung zustande gekom-
mene Vereinbarung, die sich als eine Ergänzung der im Abschnitt E—I—1, a)
(8) des Militärtarifes enthaltenen Bestimmungen darstellt und daher durch die
mit K. M. Erl. Abt. 5/E, B. Nr. 7001 vom 18/12. 16. Beibl. 62/16 (Separater-
lass No. 17ö v. 1916) verfügte Aufhebung des Abschnittes E—I—3 (Rückver-
gütungsübereinkommen) nicht berührt wird.
Im Übrigen hat das K. M. bereits Verhandlungen mit den Eisenbahnver-
waltungen eingeleitet, dass diese Sendungen künftig im Sinne des Abschnittes
E—I—1. a) (8) des Dienstbuches E—66 schon bei der Bahnkassen zum Militärtarif abgefertigt werden. Um die Fachrechtsabteilung des K. Ms. zu er-
möglichen, für die gegenwärtig noch zum Ziviltarif abgefertigten Sendungen die
Begünstigung des Militärtarifes nachträglich in Anspruch zu nehmen, ist ein be-
sonderes Augenmerk darauf zu richten, dass in die Frachtbriefe über solche Ge-
treidesendungen der Vermerk aufgenommen wird „Sendung ist und bleibt El-
gentum der Heeresverwaltung und geht nur zur Vermahlung an obige Adresse“.
Q. 1. Nr. 75.637 v. 1917 d. Q. Abt. 9.
Der AOK Befehl Q. Nr. 54.047 vom 5. April 1917 wird vollinhaltlich ver-
laubhart:
31.
Rauchgebühr der Mannschaft.
Q. I. Nr. 75.947 v. 1917 d. Q. Abt. 9.
Aus AOK. Befehl Q. Nr. 54.795 vom 8. April 1917.
Wie schon mit AOK. Befehl Q. Nr. 51,034 vom 12. März 1917 – Pkt. 20
der Besonderen Anordnungen Nr. 11 von 1917 – angekündigt wurde, musste,
um mit dem Heeresverwaltung monatlich zur Verfügung stehenden Tabak-
fabrikaten das Auslangen zu finden, die Rauchgebühr der Mannschaft herab-
gesetzt werden.
Die Rauchgebühr der Mannschaft wird wie folgt neu festgesetzt:
für rund ⅔ des Standes als volle Gebühr pro Mann u. Tag 10 Zigaretten
" " ⅓ " " " " 18 g Rauchtabak.
Die gesamten Rauchsorten werden nachgeschoben, daher jede Selbstbe-
schaffung – auch von Offiziersrauchsorten – verboten ist.
Für Beamte bleiben der Zuschub und die Gebühr unverändert.
Alle mit Vorstehende nicht in Einklang stehenden Verfügungen werden
ausser Kraft gesetzt.
Die Tabelle „Übersicht der Verpflegungsgebühren“ zu Q. I. Nr. 73.000 ex
1917 ist dementsprechend zu berichtigen.
ЦЕНТРАЛЬНИЙ ДЕРЖАВНИЙ АРХІВ ВИЩИХ ОРГАНІВ ВЛАДИ ТА УПРАВЛІННЯ УКРАЇНИ
В даній справі № 1а
Фонду № 1043
Опису № 1
Пронумеровано 574/лістом геотифікації + 366,6 аркушів
(цифрами і прописом)
з них літерні №№ 28а, 284а, 489а
пролушені №№ 471,52,53,59,60,63,64,82,144,283 = 10
Вкладення шети арк 10, 16,344
Брошурки, газети:
Графічні матеріали: олівцем - 473, 494, 495, 515 арк 112-118
інші особливості документів королюв. ланця - 508,509,511,573
арк 498-коробки, 494
арк 520,621 - кукин аркуші.
Документи із згасаючим текстом: 13, 40, 228, 238,343,408
"03" 12 2008 р. Підпис Воркове
місто: др. мф
18. телебачення кон
ПІДГОТОВКА СПРАВИ ДО МІКРОФІЛЬМУВАННЯ
(що зроблено і вказівки оператору)
розфотувати арк 50,51,53,58,61,62,73,111,147,188,190,284
не мф - арк 10, 16, 344
СПРАВУ ПЕРЕВІРЕНО:
Під час Під час
видачі повернення видачі повернення
підпис, дата підпис, дата підпис, дата підпис, дата
18.08.2013 ММ 7/8054-О
20.08.2013 ММ ЧЕП ДООН
Підготов. до синхронізація
Че.12.2019 р.
ВІДМІТКИ РЕЄСТРАЦІЙНИХ МАЙСТЕРЕНЬ:
Консервація Оправа: Мікрофільмування:
(Дата) (Підпис) (Дата) (Підпис) (Дата) (Підпис)
ЦЕНТРАЛЬНИЙ ДЕРЖАВНИЙ АРХІВ ВИЩИХ ОРГАНІВ ВЛАДИ ТА УПРАВЛІННЯ УКРАЇНИ
В даній справі № 1а
Фонду № 1073
Опису № 1
Пронумеровано 522 (п'ятсот двадцять два) аркушів
(цифрами і прописом)
з них літерні №№
пропущені №№
Вкладення
Брошурки, газети:
Графічні матеріали:
Інші особливості документів
Документи із згасаючим текстом:
4 "Березня 1920 року" Підпис Генкунов
ПІДГОТОВКА СПРАВИ ДО МІКРОФІЛЬМУВАННЯ
(що зроблено і вказівки оператору)
19 р. Підпис
СПРАВУ ПЕРЕВІРЕНО:
Під час
видання попередння видачі попередння
підпис, дата підпис, дата підпис, дата підпис, дата
9.03.04/АФ- 24.03.04/В.Б.
ВІДМІТКИ ЛАБОРАТОРІЇ
Консервація: Справа: Мікрофільмування:
(Дата) (Підпис) (Дата) (Підпис) (Дата) (Підпис)
Центральный Государственный Архив
Октябрьской Революции и Социалистического Строительства
УССР г. Харькова
В данной ед. хр. № 15 ф. № 1073 оп. № 1
числится 522 ( підсчет двадцять два )
листов. 16-е апреля 1969 р. Кузьмин (подпись)
Листы 520 - 521 - обробки документов
16 апреля 1969 г. Кузьмин
вт.7. Исполнитель иммиграции ЛДНА № 489-а
Лист 42 краю цен.
Центральный державний архів
Октябрської революції
і соціалістичного будівництва
УСРР
ПЕРЕВІРЕНО
Дата 18.VIII.72 Підпис
19.08.98
09.11.98
до р/з 5.12.01 тацф
п.зб 80.1401 тацф
24.08.98
11.11.98
до р/з 11.03.03 мтс-5
п.з/г 14.03.03 п о к
Красноармейская дружи, 2232—50000