Сидоренко Кира Васильевна, 1 арк.

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Архів: dako_scraperОпис: 2Фонд: Р-5597
Назва фонду
Романенко Елизавета Яковлевна
Анотація
Фільтраційні справи, заведені органами НКВС (МВС) на колишніх остарбайтерів - мешканців Київщини.
Назва справи
Сидоренко Кира Васильевна, 1 арк.
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Розпізнаний текст

ВЦСПС Учетная карточка члена союза (Передвижная) 19г. 1. Фамилия Ренев Самойлович 2. Имя Георгий отчество Фридрихович 3. Пол месецстный 4. Занимаемая должность или выполняемая работа раб. № 5. Цех раб. № 6. Занимаемая должность или выполняемая работа 7. Год рождения 1905 8. Национальность нем. 9. Партийность б/п 10. Основная профессия месецстный 4. Стаж работы по найму с 1930 5. Отметка о характере выполняемой работы (заполняется союзами, объединяющими рабочих в сезонных отраслях народного хозяйства) Временный (с какого времени) _ Сезонный (с какого времени) _ Постоянный (с какого времени) _ 10. Домашний адрес с. Шагарово, Ростовская обл. Дата заполнения 25/10 Подпись члена союза Отметка ФЗМК о взятии и снятии с учета Наименование предприятия Название союза № членского билета Месяц и число взятия на учет Взят на учет (подпись и печать ФЗМК) Месяцы и число снятия с учета Снят с учета (подпись и печать ФЗМК) Шагаровский Орд. Ленинца Месецстный 1931 НКАП УССР, УПТ, 1 кф. г. Отрадное, в. № 3176 тир. 2000 Eintragungen der Unternehmer 1 Name und Sitz des Betriebes (Unternehmers) (Firmenstempel) 2 Art des Betriebes oder der Betriebsabteilung 3 Tag des Beginns der Beschäftigung 4 Art der Beschäftigung (möglichst genau angeben) 5 Tag der Beendigung der Beschäftigung 6 Unterschrift des Unternehmers Nummernfolge (links) beachten ARBEITSBUCH ARBEITSBUCH 16 17 DEUTSCHES REICH ARBEITSBUCH ARBEITSBUCH Eintragungen der Unternehmer 1 Name und Sitz des Betriebes (Unternehmers) (Firmenstempel) 2 Art des Betriebes oder der Betriebsabteilung 3 Tag des Beginns der Beschäftigung 4 Art der Beschäftigung (möglichst genau angeben) 5 Tag der Beendigung der Beschäftigung 6 Unterschrift des Unternehmers Nummernfolge (links) beachten ARBEITSBUCH ARBEITSBUCH СПРАВКА Проверяемое лицо _ В оперативно-справочной карточке Отдела „А“ УМГБ Киевской обл. СВЕДЕНИЙ НЕ ИМЕЕТСЯ Справку наводил: В.И. 9/VI 52 19 г. Начальник _ " _ 195 г. Справку наводила _ АРКУШ ЗАСВІДЧУВАЧ СПРАВИ № 138232 У справі підшито і пронумеровано 30+462 34 аркушів у т. ч. літерні аркуші пропущені номери + аркуші внутрішнього опису Особливості фізичного стану та формування справи № № аркушів Зволожтні 1,2,4,6 На експлувація 11.06.04 Гончар О.В. (найменування посади працівника архіву) (підпис) (ініціали (ініціал імені), прізвище) 11.06 2024 року Hier nur amtliche Eintragungen 6 Arbeitsdienst Vom bis Entlassen als (Dienststempel u. Unterschrift) 7 Wehrdienst Vom bis Entlassen als (Dienststempel u. Unterschrift) 8 Sonstiges ARBEITSBUCH Hier Eintragungen nur durch das Arbeitsamt Berufsausbildung a Abgeschlossene Lehre von bis als Lehrbetrieb (Art) Ort b Fachschulbildung c Sonstige Fachausbildung d Landwirtschaftl. Kenntnisse e Besondere Fertigkeiten (z. B. Führerschein für Kraftfahrzeuge) ARBEITSBUCH Eintragungen der Unternehmer 1 Name und Sitz des Betriebes (Unternehmers) (Firmenstempel) 2 Art des Betriebes oder der Betriebsabteilung 3 Tag des Beginns der Beschäftigung 4 Art der Beschäftigung (möglichst genau angeben) 5 Tag der Beendigung der Beschäftigung 6 Unterschrift des Unternehmers Nummernfolge (links) beachten ARBEITSBUCH ARBEITSBUCH Volksdeutsche Mittelstelle Dienststelle Kiew Es besteht eine Verfügung wonach Volksdeutsche nicht nach Deutschland zur Arbeit geschickt werden dürfen. Sidorenko Vera ist Volksdeutsche, da diese Verfügung auch für Angehörige von Volksdeutschen Gultigkeit hat, so ist die Tochter Sidorenko Kira hier zu belassen. Ich bitte das zu berücksichtigen. Kiew, den 8.5.1943. Bulwarino-Kudrjawska, 16. S- Rottenführer Nr 250-3000 Eintragungen der Unternehmer Nummernfolge (links) beachten 1 Name und Sitz des Betriebes (Unternehmers) (Firmenstempel) 2 Art des Betriebes oder der Betriebsabteilung 3 Tag des Beginns der Beschäftigung 4 Art der Beschäftigung (möglichst genau angeben) 5 Tag der Beendigung der Beschäftigung 6 Unterschrift des Unternehmers ARBEITSBUCH ARBEITSBUCH Регистрационный лист на прошедшего регистрации в лагере № или СПЛ № (ненужное зачеркнуть), дислоцирующегося в населенном пункте 1. Фамилия, имя, отчество Киров Василий Всеволодович 2. Год и место рождения 1932 г. Житомирская обл. Житомирский р-н с Краснополье 3. Национальность Рус. кишка 4. Образование Среднее 5. Специальность Медсестра 6. Последнее постоянное место жительства и работа на территории СССР (для военнослужащих указывается наименование воинской части). г. Киев, ул. Никольско-Протоническая 5 кв.2 "Б" и Пироговская 9 кв/13 7. Состоял ли в ВКП(б) или ВЛКСМ Нет. 8. Почему оказался на территории другого государства По приказу нач. власти 9. Подвергался ли арестам, допросам, задержаниям, патрафам со стороны немецких властей (когда, где и за что) Нет. 10. Содержался ли в спецлагерях противника и что там делал (указать наименование лагеря и адрес) Нет. 11. Проходил ли службу в немецкой армии, по линии, отрядах и иных батальонах, госпиталях строительных и иных батальонах, создававшихся противником; служил ли в немецких учреждениях, предприятиях, организациях (в каких, в качестве кого). Работала в нацистских госпиталях медсестрой в г. Киев. В германии работала на заводе в г. Троскенбург. 12. Какие отобраны документы при регистрации Нет, паспорт и рабочий книжка и 2 справки. 13. Где проживают близкие родственники, кто именно (указать точный адрес) Муж в Киеве, ордена А лето вместе с ней, отец Сидоренко Василий Всеволодович, 1947 г. 14. Куда следует на постоянное жительство г. Омск, след. весна Правильность данных мною сведений подтверждаю. подпись: Сидоренко Регистрационный лист заполнил подпись: ду/Киров Василий Всеволодович/ Регистрационный лист проверил: Председатель регистрационной комиссии НКВД СССР подпись: Удостоверение о направлении на постоянное местожительство получил: (подпись регистрирующего) Убыл из лагеря <---> 194 г. Справка 1-го спецотдела УМВД Омской обл. Сидоренко Кира Васильевна 1923 г.р.ожд. Житомирская обл. Днепропетровский р-н село Краснополье. Hier Eintragungen nur durch das Arbeitsamt Bisherige Beschäftigungsarten von längerer Dauer Gießereiarbeiter vom März 1944 bis DEUTSCHES REICH Berufsgruppe 23 Berufssart a5 Ausgestellt am: 20.9.44 STEMPEL DES ARBEITSAMTS] Arbeitsstelle Gießerei DIENSTSTELLE 1.6. UNTERSCHRIFT СРД № 138232 пересмотрено в соответствии с приказом КГБ при СМ СССР № 01/56 и оставлено для дальнейшего хранения в архиве в фонде секретного дело-производства, со снятием с опер- тивно-справочного учета проходящего лица. Пересмотрел Островский Юрий Л-нт (Кониев) Гласен: Нач. отд. УКГБ при СМ УССР по Киевской обл. 96 V 1957 г. Eintragungen der Unternehmer 1 Name und Sitz des Betriebes (Unternehmers) (Firmenstempel) 2 Art des Betriebes oder der Betriebsabteilung 3 Tag des Beginns der Beschäftigung 4 Art der Beschäftigung (möglichst genau angeben) 5 Tag der Beendigung der Beschäftigung 6 Unterschrift des Unternehmers Nummernfolge (links) beachten ARBEITSBUCH ARBEITSBUCH ApX. No_ 1382752 Отделение 6 ТРЕБОВАНИЕ № Прошу выдать арх. дело № 138232 (указать какое: следственное, агентур. дело-формуляр) на Сидоренко Гирду Васильевну год рождения место рождения Дело необходимо для ознакомления Дело поручается получить тов. Началову должность звание комн. тел. № "23" 11 1953 г. Начальник Отдела (подпись) В отдел Просьба выдать справку сотр. отд-я _ отдела _ упр. тov. Катаеву тел. № на проверяемого: 1. Фам. Сидоренко 2. Имя и отч. Кирил Валентин 3. Год рожд. 1923 4. Место рожд. с. Краснополе Ямпольского р-н, Николаевской обл. 5. Адрес 6. Место работы и должность 7. Какая нужна справка налигие УПО. 8. Для чего нужна справка Начальник Заграничное отделение (занимаемая должность, звание) Котт (Зуравлев) подпись 25 VI 1958 Sonderbestimmungen für die Binnenschifffahrt. 24. Soweit Arbeitsbücher für Mitglieder der Schiffsmannschaft eines Fahr- zeuges der Binnenschifffahrt (insbesondere Steuerleute, Bootsleute, Decks- leute, Matrosen, Schiffsjungen, Maschinisten, Motorführer und Heizer) zu führen sind, kann der Unternehmer mit der Erfüllung der Unternehmer- pflichten den Führer des Fahrzeuges beauftragen, der dann an die Stelle des Unternehmers tritt. 25. Die Ziffern 1–23 gelten für die Binnenschifffahrt entsprechend mit Aus- nahme von Ziffer 4 a. Ziffer 13 a Satz 1 und Ziffer 18 Satz 1. 26. Statt Ziffer 13 a Satz 1 gilt folgendes: a) Bei Einstellung eines Schiffsmannes (Gefolgsmannes) werden sofort nach Arbeitsaufnahme in das Arbeitsbuch (S. 6 ff.) eingetragen in Spalte 1: Name oder, falls kein Name geführt wird, Betriebs- nummer des Fahrzeugs, ferner Name und Wohnort des Schiffseigners, sowie Vor- und Zuname des Schiffsführers mit genauer Wohnungs- angabe. Zum Beispiel: „Martha“, Karl Hoffmann, Aken/Elbe; oder: „Nr. 26 Vereinigte Elb-Schiffahrtsgesellschaft Magdeburg“, Schiffs- führer: Paul Winkler, Roßlau/Elbe, Löperstraße 25, II. Spalte 2: Schiffsgattung, Eichzeichen und Tragfähigkeit: z. B: Dampfer „E. Mg. 3500 D – 425 t“. Spalte 3: Tag des Beginns der Beschäftigung. Spalte 4: Art der Beschäftigung (Dienststellung des Arbeitsbuch- inhabers an Bord). z. B. „Bootsmann“, „Heizer“ oder dgl. b) Bei Entlassung des Schiffsmannes (Gefolgsmannes) werden einge- tragen in Spalte 5: Tag der Beendigung der Beschäftigung (Dienstauftritt). Spalte 6: Eigenhändige Unterschrift des Unternehmers (Schiffs- führers) mit Datumsangabe. Die Unterschrift des Schiffsführers ist von einer Polizei- oder Hafenbehörde zu beglaubigen, auch wenn er selbst Unternehmer ist. c) Während der Beschäftigung des Schiffsmannes (Gefolgsmannes) ist in den Spalten 4 und 5 jede Reise einzutragen, gleichviel auf welchem Stromgebiet. In Schreibzeilen, die von Spalte 4 nach Spalte 5 durch- gehen und in dem Felde der nächsten laufenden Nummer beginnen, sind unter sparsamer Raumausnutzung (mindestens 3 Schreibzeilen in jedem Feld) zu vermerken: Beginn und Beendigung der Reise, Ausgangs- und Endort mit Reiseweg sowie gesondert längere Unterbrechungen. Zum Beispiel: 10. 7. – 25. 7. 41 von Duisburg nach Berlin über Rothensee und Niegripp, 30. 7. – 10. 8. 41 von Berlin nach Hamburg über Parey, 15. 8. – 15. 9. 41 in Hamburg auf Werft gelegen. Als Fahrzeit ist nur die Zeit einzutragen, die während einer Reise tatsächlich in Ausübung der Schifffahrt zugebracht worden ist. In die Fahrzeiten sind einzurechnen: Lade- und Löschzeiten, kürzere Unter- brechungen infolge Hochwassers, Eisganges, Niedrigwassers oder Un- falls, sowie geringfügige Zwischenpausen, in denen ein Schiff zwischen zwei Reisen unbeschäftigt liegt. Werden Fahrten in regelmäßigem Pendelverkehr ausgeführt, so brauchen nur in monatlichen Zeitab- schnitten die Zahlen der Fahrten und die Befahrungsstrecken ange- geben werden. Bei Beschäftigung in ein und demselben Hafenbetriebe ist diese ausdrücklich zu bezeichnen und nur Beginn und Ende ein- zutragen. Ordnungsmäßige Eintragung aller Fahrten ist von besonderer Wichtigkeit für den Nachweis ausreichender Fahrtzeit zum Erwerb von Schiffsführerzeugnissen. 27. Statt Ziffer 18 Satz 1 gilt folgendes: Von den Eintragungen im Arbeitsbuch über a) den Tag des Beginns und der Beendigung sowie die Art der Be- schäftigung, b) die Änderung der Beschäftigungsart, c) die Änderung der Wohnung des Schiffsmannes (Gefolgsmannes) hat der Unternehmer (Schiffsführer) dem Arbeitsamt, in dessen Bezirk der Heimatsort des Schiffes liegt (§ 6 des Binnenschifffahrtsgesetzes), Anzeige auf dem vorgeschriebenen Vordruck zu erstatten. Handelt es sich um einen im Auslande wohnenden Schiffsman (Gefolgsmann), so hat der Unternehmer (Schiffsführer) die Anzeige an das Arbeitsamt zu richten, das auf Seite 2 des Umschlagdeckels des Arbeitsbuches als zuständiges Arbeitsamt besonders bezeichnet ist. Unternehmer (Schiffsführer) ausländischer Schiffe erstatten die Anzeige, soweit nicht der vorstehende Satz zu beachten ist, an die nächstgelegene Bezirks- vermittlungsstelle für Binnenschiffer; solche Stellen befinden sich bei Eintragungen der Unternehmer 1 Name und Sitz des Betriebes (Unternehmers) (Firmenstempel) 2 Art des Betriebes oder der Betriebsabteilung 3 Tag des Beginns der Beschäftigung Nummernfolge (links) beachten 4 Art der Beschäftigung (möglichst genau angeben) 5 Tag der Beendigung der Beschäftigung 6 Unterschrift des Unternehmers ARBEITSBUCH ARBEITSBUCH Фамилия Ремей В. Ф. Шкала членских профсоюзных взносов 1940 г. | При зарплате в член- ботке | Уплачи- вается член- ский взнос | Месяц и заработок | Место выда на кассы корпо- шков мерок. | Месяц и заработок | Место выда на кассы корпо- шков мерок. | | :--- | :--- | :--- | :--- | :--- | :--- | | 1—40 | 30 к. | Январь заработок | ВИСПЕС ВИСПЕС ВИСПЕС ВИСПЕС ВИСПЕС ВИСПЕС ВИСПЕС ВИСПЕС ВИСПЕС ВИСПЕС 2 руб. | Январь заработок | | 41—60 | 50 к. | Февраль заработок | 2 руб. | Февраль заработок | | 61—80 | 70 к. | Март заработок | 2 руб. | Март заработок | | 81—100 | 90 к. | Апрель заработок | 2 руб. | Апрель заработок | | 101—120 | 1 р. 10 к. | Май заработок | 2 руб. | Май заработок | | 121—140 | 1 р. 30 к. | Июнь заработок | 2 руб. | Июнь заработок | | 141—160 | 1 р. 50 к. | Июль заработок | 2 руб. | Июль заработок | | 161—180 | 1 р. 70 к. | Август заработок | 2 руб. | Август заработок | | 181—200 | 2 р. 00 к. | Сентябрь заработок | 2 руб. | Сентябрь заработок | | 211—240 | 2 р. 30 к. | Октябрь заработок | 2 руб. | Октябрь заработок | | 241—280 | 2 р. 70 к. | Ноябрь заработок | 2 руб. | Ноябрь заработок | | 271—320 | 3 р. 00 к. | Декабрь заработок | 2 руб. | Декабрь заработок | | 321—360 | 3 р. 50 к. | | | | | 361—410 | 4 р. 00 к. | | | | | 411—460 | 4 р. 50 к. | | | | | 451—500 | 5 р. 00 к. | | | | Свыше 500 р за каж- дые полные и непол- ные 50 р взимается 50 к. Примечание. Член- ские взносы взима- ются по месту ос- новной работы совей суммы заработка ос- новной ставки, всех видов приработка, сверхурочных работ, литературного зара- ботка, заработка от работы по совмести- тельству и т. д. Не взимаются член- ские взносы с пенсий, пособий по больнич- ным листкам, суточ- ных при командиров- ках, премий за изоб- ретение, компенсации за неиспользованный отпуск и выходного пособия. Eintragungen der Unternehmer 1 Name und Sitz des Betriebes (Unternehmers) (Firmenstempel) 2 Art des Betriebes oder der Betriebsabteilung 3 Tag des Beginns der Beschäftigung 46 47 48 49 50 Nummernfolge (links) beachten 4 Art der Beschäftigung (möglichst genau angeben) 5 Tag der Beendigung der Beschäftigung 6 Unterschrift des Unternehmers ARBEITSBUCH 24 25 den Arbeitsämtern Duisburg, Hamburg, Berlin, Königsberg und Breslau. Die Anzeige erstreckt sich nicht auf den Namen des Fahrzeuges, die Schiffs gattung, Eichzeichen, Tragfähigkeit, sowie auf die ausge- führten Reisen. Pflichten der selbständigen Berufstätigen sowie der Heimarbeiter, Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeister. 28. Für selbständige Berufstätige, sowie für Heimarbeiter, Hausgewerbe- treibende und Zwischenmeister, die für ihre Person arbeitsbuchpflichtig sind, gelten die Nummern 1 bis 3, 4 b, 5, 6 und 9 bis 11 entsprechend. 29. Dem Arbeitsamt sind auf vorgeschriebenem Vordruck unverzüglich an- zuzeigen: a) Wohnungsänderungen, b) Änderungen des Familiennamens, c) Änderungen in der Art der Berufstätigkeit, wenn die neue Tätigkeit eine wesentlich andere ist als die bisherige; hierzu gehören auch Änderungen des Namens und Ortes der Berufstätigkeit oder des Betriebes, d) die Aufgabe der Berufstätigkeit, e) die Aufnahme einer neuen selbständigen Berufstätigkeit als Selb- ständiger, Heimarbeiter, Hausgewerbetreibender oder Zwischen- meister, für die das Arbeitsbuch erforderlich ist. 30. Mit der in Nr. 29 erwähnten Anzeige ist jeweils das Arbeitsbuch und im Falle 29 b auch die entsprechende Urkunde dem Arbeitsamt vorzu- legen. Anzeigenvordrucke gibt das Arbeitsamt unentgeltlich ab. ARBEITSBUCH 38 XV/42 По оперативно-справочной картотеке 1-го спецотдела УМВД (мской области НЕ ЗНАЧИТСЯ Нач. отд. 1 с-о МВД проверку наводки 28х " 194 г. Заяч. Л. DEUTSCHES REICH ARBEITSBUCH DEUTSCHES REICH ARBEITSBUCH 29 30 31 Eintragungen der Unternehmer 1 Name und Sitz des Betriebes (Unternehmers) (Firmenstempel) 2 Art des Betriebes oder der Betriebsabteilung 3 Tag des Beginns der Beschäftigung 41 42 43 44 45 Nummernfolge (links) beachten 4 Art der Beschäftigung (möglichst genau angeben) 5 Tag der Beendigung der Beschäftigung 6 Unterschrift des Unternehmers ARBEITSBUCH ARBEITSBUCH 20 По данным отдела спецпоселен. УМВД по Омской области не значится, 24 X 1949 г. о/уп Иванов Eintragungen der Unternehmer 1 Name und Sitz des Betriebes (Unternehmers) (Firmenstempel) 2 Art des Betriebes oder der Betriebsabteilung 3 Tag des Beginns der Beschäftigung 4 Art der Beschäftigung (möglichst genau angeben) 5 Tag der Beendigung der Beschäftigung 6 Unterschrift des Unternehmers Nummernfolge (links) beachten ARBEITSBUCH ARBEITSBUCH ANMERKUNGEN für Arbeitsbuchinhaber und Unternehmer Ausgabe März 1942*) Gemeinsame Pflichten. 1. Arbeitsbuch sicher aufbewahren und sorgfältig behandeln. 2. Verlust dem Arbeitsamt sofort anzeigen. 3. Arbeitsbuch dem Arbeitsamt auf Verlangen vorlegen oder einsenden; anderen amtlichen Stellen auf Verlangen Einsicht gewähren. 4. Zur Beschäftigungsausübung sind neben dem Arbeitsbuch u.a. erforderlich: a) bei Ausländern und Staatenlosen: entweder Bescheinigungsgenehmigung des Landesarbeitsamts (vom Unternehmer beim Arbeitsamt zu beantragen) und Arbeitserlaubnis (Arbeitskarte) (vom Unternehmer oder Arbeiter oder Angestellten beim Arbeitsamt zu beantragen) oder Befreiungsschein (vom Arbeiter oder Angestellten beim Arbeitsamt zu beantragen); b) bei Mitgliedern der Reichskulturkammer: Mitgliedsausweis; 5. In allen Zweifelsfällen über das Arbeitsbuch Auskunft beim Arbeitsamt einholen. Arbeitsbücher der ehemaligen freien Stadt Danzig sind den reichsdeutschen Arbeitsbüchern gleichgestellt. 6. Nichtbeachtung der Arbeitsbuchvorschriften ist strafbar. Weitere Pflichten des Arbeiters, Angestellten und mithelfenden Familienangehörigen.) 7. Bei Aufnahme von Beschäftigung Arbeitsbuch dem Unternehmer sofort aushändigen. *) Die Anmerkungen werden für die neu auszustellenden Arbeitsbücher (auch Anschluß- und Ersatzbücher) jährlich auf den neuesten Stand gebracht. ) Bei mithelfenden Familienangehörigen gilt der Berufstätige, der den Familienangehörigen beschäftigt, als Unternehmer im Sinne der Anmerkungen. 8. Wohnungsänderungen sofort dem Unternehmer mitteilen, bei Arbeitslosigkeit dem Arbeitsamt auf vorgeschriebenem Vordruck anzeigen. Bei Änderung des Familiennamens Arbeitsbuch mit Urkundenachweis dem Arbeitsamt vorlegen oder mit vorgeschriebenem Vordruck übersenden, gegebenenfalls nach Abforderung des Arbeitsbuches vom Unternehmer. 9. Arbeitsbuch dem Arbeitsamt vorlegen a) bei Eintritt von Arbeitslosigkeit und bei jedem Vorsprechen im Arbeitsamt: für etwaige Berichtigungen und Ergänzungen des Arbeitsbuches Urkunden mitbringen, z.B. bei Änderung der Staatsangehörigkeit, des Familienstandes, der Kinderzahl, sowie insbesondere in den Fällen 14 a und b; b) bei Aufnahme einer Tätigkeit, für die kein Arbeitsbuch vorgeschrieben ist (z.B. bei Überführung in das Beamtenverhältnis, endgültiger Aufgabe arbeitsbuchpflichtiger Beschäftigung bei Frauen infolge Verheiratung), zwecks Schließung des Arbeitsbuches; ferner bei Wiederaufnahme arbeitsbuchpflichtiger Beschäftigung: zwecks Eröffnung des geschlossenen Arbeitsbuches. Geschlossene Arbeitsbücher dürfen für Eintragungen erst erneut verwendet werden, nachdem sie durch einen Vermerk des Arbeitsamts wieder eröffnet sind; c) bei Aufgabe der Arbeitsstelle infolge Einberufung zum Reichsarbeitsdienst oder Wehrdienst mit dem Gestellungsbefehl spätestens 48 Stunden vor Dienstantritt. 10. Verboten und strafbar sind eigene Eintragungen in das Arbeitsbuch (außer der Unterschrift auf S. 1). Streichungen und sonstige Änderungen, Vernichten, Unbrauchbarmachen und Verpfändung des Arbeitsbuches, Benutzung eines fremden Arbeitsbuches und Besitz mehrerer Arbeitsbücher. 11. In Todesfällen ist das Arbeitsbuch durch die Angehörigen des Verstorbenen dem Arbeitsamt zurückzugeben (wegen der im Betrieb Verstorbenen vgl. Ziffer 29). Nach Eintragung des Schließungsvermerks kann das Arbeitsamt den Angehörigen das Arbeitsbuch auf Antrag überlassen. Weitere Pflichten des Unternehmers (Betriebsführers, Haushalts- oder Familienvorstandes usw.). 12. Arbeitsbuch bei Beginn der Beschäftigung vom Arbeiter, Angestellten oder mithelfenden Familienangehörigen entgegennehmen; 13. Eintragungen in das Arbeitsbuch (deutlich mit Tinte): a) Bei Einstellung eines Arbeiters oder mithelfenden Familienangehörigen sofort nach Arbeitsaufnahme auf S. 6 ff. in der Eintragungen in Feld 1-4 nur durch das Arbeitsamt 1 Geburtstag 28. September 1923 2 Geburtsort Krasnokol Kreis Pskovskij 3 Staatsangehörigkeit Sowjetunion 4 Familienstand a) led., verh., gesch., verw. b) Geburtsjahre der minderjährigen Kinder 5 Wohnort und Wohnung Grosschwinai Pulkowerstr. - kugel Eintragungen der Unternehmer und des Arbeitsamts 5 Wohnort und Wohnung Fortsetzung ARBEITSBUCH Fortsetzung nächste Seite ARBEITSBUCH Eintragungen der Unternehmer Nummernfolge (links) beachten 1 Name und Sitz des Betriebes (Unternehmers) (Firmenstempel) 2 Art des Betriebes oder der Betriebsabteilung 3 Tag des Beginns der Beschäftigung 4 Art der Beschäftigung (möglichst genau angeben) 5 Tag der Beendigung der Beschäftigung 6 Unterschrift des Unternehmers 1 ROBOT Großschönau/Sa. Tel. 54,55,56 Feinwerk- Gerate 13. 4. 1944 Feldarbeiterin 15. 1. 1945 ROBOT Großschönau/Sa. Tel. 54,55,56 2 Fabian & Krause Mech. Weberei Großschönau i. Sa. Geräte Abteilg 16. 1. 1945 Hilfsarbeiterin ARBEITSBUCH ARBEITSBUCH ARBEITSBUCH (GESETZ VOM 26. FEBRUAR 1935, RGBl. I S. 311) Nr 281(5)/10119 Fritz und Fedorucko (Vor- und Zuname, bei Frauen auch Geburtsname) Wehrnummer: Eigehändige Unterschrift des Inhabers) Eintragungen der Unternehmer 1 Name und Sitz des Betriebes (Unternehmers) (Firmenstempel) 2 Art des Betriebes oder der Betriebsabteilung 3 Tag des Beginns der Beschäftigung 4 Art der Beschäftigung (möglichst genau angeben) 5 Tag der Beendigung der Beschäftigung 6 Unterschrift des Unternehmers Nummernfolge (links) beachten ARBEITSBUCH ARBEITSBUCH Eintragungen der Unternehmer 1 Name und Sitz des Betriebes (Unternehmers) (Firmenstempel) 2 Art des Betriebes oder der Betriebsabteilung 3 Tag des Beginns der Beschäftigung 4 Art der Beschäftigung (möglichst genau angeben) 5 Tag der Beendigung der Beschäftigung 6 Unterschrift des Unternehmers Nummernfolge (links) beachten 22 ARBEITSBUCH ARBEITSBUCH nächsten freien Zeile (unter der nächsten laufenden Nummer) die Spalten 1–4 und bei seiner Entlassung die Spalten 5 und 6 ausfüllen. In den Spalten 3 und 5 die Tage des tatsächlichen Beginns und Endes der Beschäftigung angeben, also nicht vertraglich vereinbarte Zeit- punkte, die mit ersteren nicht übereinstimmen. Anzeige an das Arbeitsamt erstatten (siehe Ziffer 18). b) Bei wesentlicher Änderung der Beschäftigungsart (z.B. Lehrling wird Geselle) die bisherige Eintragung abschließen durch Ausfüllen der Spalten 5 und 6. Dann auf einer neuen Zeile (unter einer neuen laufenden Nummer) die Spalten 1–4 unter Angabe der neuen Be- schäftigungsart (Sp. 4) ausfüllen. Anzeige an das Arbeitsamt er- statten (siehe Ziff. 18). c) Wohnungsänderungen auf S. 2 Feld 5 des Arbeitsbuches auf Grund polizeilicher Meldebescheinigung eintragen. Falls Raum nicht aus- reicht, Einklebeblatt vom Arbeitsamt anfordern. Anzeige an das Arbeitsamt erstatten (siehe Ziff. 18). 14. Keine anderen Eintragungen vornehmen! Zur Eintragung a) einer abgeschlossenen Lehre (S. 3 Feld a), b) sonstiger wichtiger Ergänzungen der S. 3 [z.B. Meisterprüfung, zu- sätzlicher Fachschulbesuch, Führerschein], Arbeitsbuch mit den entsprechenden Unterlagen baldmöglichst dem Arbeitsamt vorlegen. 15. Verboten und strafbar sind Merkmale, die den Arbeitsbuchinhaber günstig oder ungünstig kennzeichnen. 16. Nicht einzutragen sind gelegentliche Dienstleistungen (z.B. während vor- übergehender Arbeitslosigkeit zur gelegentlichen Aushilfe an höchstens 3 Arbeitstagen) oder Beschäftigungen gegen geringfügiges Entgelt, die krankenversicherungsfrei sind. 17. Eigene Eintragungen kann der Unternehmer ändern oder streichen; er hat aber dann die Änderung oder Streichung mit Datum und Unter- schrift zu bescheinigen. 18. Alle Arbeitsbucheintragungen (13a–c) dem Arbeitsamt mit vorgeschrie- benem Vordruck sofort anzeigen. Ist der Arbeitsbuchpflichtige Mitglied einer Orts-, Land- oder Innungs- krankenkasse oder handelt es sich um einen Angestellten, für den Bei- träge zur Arbeitslosenversicherung an eine dieser Krankenkassen zu entrichten sind, so sind die Einstellungs- und Entlassungsanzeige für das Arbeitsamt in Form einer Zweitschrift (Durchschrift) der Krankenkassen An- oder -Abmeldung an die Krankenkasse zu erstatten. Die Anzeigen zu Nr. 13b) und c) müssen jedoch in allen Fällen unmittelbar dem Arbeitsamt übersandt werden. Anzeigenvordrucke sind im Papierhandel käuflich, beim Arbeitsamt kostenlos erhältlich, Krankenkassenvordrucke bewahrt der Unternehmer 19. Bei mehreren gleichzeitigen Beschäftigungen bewahrt der Unternehmer das Arbeitsbuch auf, bei dem der Arbeiter. Angestellte oder mithelfende Familienangehörige zuerst beschäftigt war. Dieser hat das Arbeitsbuch dem Arbeiter, Angestellten oder mithelfenden Familienangehörigen zu überlassen, wenn und solange Eintragungen anderer Unternehmer zu machen sind. 20. In Betrieben und Verwaltungen mit mehreren Niederlassungen oder Dienststellen soll das Arbeitsbuch möglichst von der einzelnen örtlichen Niederlassung oder Dienststelle aufbewahrt und geführt werden. Hat eine Versetzung von einer Niederlassung (Dienststelle) zur anderen eine polizeiliche Anmeldung des Arbeitsbuchinhabers in einem anderen Ar- beitsamtsbezirk zur Folge, so ist eine Entlassungsanzeige an das zu- ständig gewesene Arbeitsamt und eine Einstellungsanzeige an das zuständig gewordene Arbeitsamt zu erstatten. 21. Bei Beendigung der Beschäftigung, zur Musterung, zur Aushebung und zu Wehrversammlungen, ferner bei Meldungen an die Wehrersatz- dienststelle und bei Anzeigen über Änderung des Familiennamens [siehe Anm. Nr. 8] Arbeitsbuch dem Arbeiter, Angestellten oder mithelfenden Familienangehörigen aushändigen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nicht; nur bei Vertragsbruch des Arbeiters oder Angestellten in der Eisen- und Metallwirtschaft, im Baugewerbe, in der Ziegelindustrie und in der Landwirtschaft kann der Unternehmer das Arbeitsbuch bis zu dem Zeit- punkt zurückbehalten, in dem die Beschäftigung im Falle ordnungs- mäßiger Lösung des Arbeitsverhältnisses enden würde (Siebente Anord- nung zur Durchführung des Vierjahresplans). 22. In Todesfällen Entlassungsanzeige erstatten und Arbeitsbuch dem Arbeits- amt zurückgeben. 23. Bei Zweifeln an der Echtheit des Arbeitsbuches oder der Richtigkeit der Eintragungen Arbeitsamt benachrichtigen. 35 СОВ. СЕКРЕТНО СССР Министерство Внутренних Дел УЧЕТНОЕ ДЕЛО № 4754 на репатриированного советского гражданина Сидоренко Кира Васильевна Начато „“ 194 г. Окончено „“ 194 г. на листах Арх. № 138232